Die Anhebung des Mindestlohns um mickrige 34 Cent hat Methode
29. Juni 2016 | Markus Krüsemann
Die Mindestlohnkommission hat getagt und einen Beschluss gefasst. Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 2017 auf 8,84 Euro angehoben. Das ist viel zu wenig. Grund dafür ist eine vermutlich beabsichtigte Fehlkonstruktion der Kommissionsregularien, die einer sozialpolitisch wie gesamtwirtschaftlich vernünftigen Anhebung im Wege stehen.
Im Vorfeld wurde bereits viel und ausgiebig über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ab 2017 spekuliert. Auch von einem Streit der Mitglieder der für die Erhöhung verantwortlichen Mindestlohnkommission war die Rede. Die endgültige Beschlussfindung fand indes hinter verschlossenen Türen statt. Und wie auch immer die Empfehlung des Gremiums zustande gekommen ist, am Ende steht fest: Aufgrund eines einstimmigen Votums wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ab 2017 wohl auf 8,84 Euro angehoben.
Das ist für die von Niedriglöhnen Betroffenen ein enttäuschendes, leider aber auch erwartbares Ergebnis, denn für große Lohnsprünge ist die Mindestlohnkommission wohl ganz bewusst nicht konstruiert worden. Fest steht daher auch, dass die Regeln zur Zusammensetzung und zur Arbeitsweise der Kommission überdacht werden sollten.
Die Salamitaktik: Mindestlohn per Kommissionsentscheid
Da sich in Deutschland der Staat weitestmöglich aus der Lohnfindung heraushalten will, hat die Bundesregierung im Fall des gesetzlichen Mindestlohns eine ständige Mindestlohnkommission eingerichtet, die alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns befinden soll. Diese Mindestlohnkommission besteht aus neun Personen. Neben zwei Wissenschaftlern ohne Stimmrecht und dem Kommissionsvorsitzenden sitzen noch je drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter mit am Tisch. Das Gremium ist also paritätisch besetzt, was man in diesem Fall durchaus als Webfehler bezeichnen kann. Denn beim Thema Mindestlohn stehen sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite quasi strukturell unversöhnlich gegenüber. Die Wirtschaft ist seit jeher strikt gegen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gewesen, und ebenso strikt ist sie jetzt gegen seine Anhebung. Ihre Blockadehaltung in der Kommission ist damit programmiert, eine einfache Beschlussmehrheit nicht erreichbar. Zwar kann der bei einem Stimmenpatt ebenfalls stimmberechtigte Kommissionsvorsitzende das Zünglein an der Waage spielen, doch wird er sich vor einer starken Positionierung hüten und zusehen, dass sein notwendiger Vermittlungsvorschlag so moderat ausfällt, dass am Ende doch eine qualifizierte Stimmenmehrheit erzielt werden kann.
Den Konstrukteuren des Mindestlohngesetzes war natürlich von vorneherein bewusst, dass die Kommission aufgrund der Stimmengleichheit zu keinem frei ausgehandelten Konsens wird finden können. Damit es dennoch zu einer (dann verhandlungslosen) Einigung kommen kann, hat das Mindestlohngesetz vorgesehen, dass sich die Mindestlohnkommission bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung zu orientieren habe (§ 9 Abs. 2 MiLoG). An die Stelle von Verhandlungen tritt damit ein Rechenergebnis: Man nehme den vom Statistischen Bundesamt bereit gestellten Tarifindex, der eine Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns von Januar 2015 bis Juni 2016 in Höhe von 3,2 Prozent ausweist, und schon landet man bei einer neuen Lohnuntergrenze von 8,77 Euro, das sind läppische 27 Cent mehr – nach zwei Jahren…
Stefan Sell hat im Freitag zu Recht darauf verwiesen, dass man sich bei solch einem mechanistischen Minimalverfahren die Kommission auch schenken und durch eine Excel-Tabelle ersetzen könnte. Theoretisch stünde es der Kommission durchaus frei, einen vom Tarifindex abweichenden Mindestlohn zu empfehlen. Schließlich soll sie laut Mindestlohngesetz ja in einer „Gesamtabwägung“ prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, ohne Beschäftigung zu gefährden und Wettbewerbsdingungen zu beeinträchtigen. Darüber ließe sich sicher intensiv diskutieren.
Die Sache hat nur einen Haken: Damit am Ende solcher Diskussionen ein vom Tarifindex abweichendes Ergebnis stehen kann, ist statt einer einfachen eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Aus oben genannten Gründen ist ihr Zustandekommen zumindest bei deutlichen Abweichungen nach oben (oder unten) nahezu ausgeschlossen, womit wir wieder beim Thema Fehlkonstruktion wären.
Ein Rechenschieber-Kompromiss
Gut möglich, dass die Kommissionsmitglieder ähnliche Überlegungen dazu getrieben haben, ihre Handlungsfähigkeit und Existenzberechtigung dadurch unter Beweis zu stellen, dass sie sich zu dem jetzigen Kompromiss oberhalb der Minimalvorgaben aufrafften. Sie hätten es sich dazu einfach machen können und die erst jüngst erfolgten, für den Tarifindex wichtigen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und in der Metall- und Elektroindustrie einbeziehen können, obwohl diese erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 zahlungswirksam werden und daher vom Statistischen Bundesamt auch nicht für die Berechnung des Tarifindex berücksichtigt worden sind.
Hätte also die Kommission diese Abschlüsse mit einbezogen, so wäre sie rechnerisch bei einem Plus von 4,4 Prozent gelandet, was einer Mindestlohnerhöhung auf 8,87 Euro entsprochen hätte. Das war den Arbeitgebern wohl nicht nur zwei Cent (dann hätte man wenigstens eine halbwegs runde Stundenlohnsumme gehabt), sondern sogar drei Cent zuviel. Und so blieb im peinlichen Centgefeilsche der Metaller-Tarifabschluss auf der Strecke. Der letztlich erzielte Kompromiss bestand demnach aus dem Hinzuaddieren der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst. Daraus errechnete sich dann eine Tarifsteigerung von 4,0 statt 3,2 Prozent, macht 8,84 Euro und keinen Cent mehr. Es muss halt alles seine Rechenschieber-Ordnung haben, damit auch ja keiner sein Gesicht verliert.
Ideologische Stimmungsmache für Blockadehaltungen
Um die Position der Arbeitsgeberseite in der Kommission zu stärken, hat die Wirtschaftslobby inklusive der ihr zuzurechnenden Forschungsinstitute im Vorfeld der Kommissionsentscheidung immer wieder versucht, die öffentliche Meinung in Richtung einer möglichst geringen Mindestlohnanhebung zu beeinflussen. Weil aber partout keine Negativwirkungen des Mindestlohns empirisch nachweisbar sind, ist man dazu übergegangen, über die Zahl der angeblich nicht entstandenen Arbeitsplätze zu spekulieren, dem Mindestlohn quasi ein Nicht-Plus als Minus anzuhängen. Dass dabei nicht immer mit seriösen Berechnungen argumentiert wird (siehe auch unten, letzter Absatz), muss niemanden mehr überraschen, denn das hat schon seit der Diskussion um die Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze Tradition. Der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Joachim Möller, sprach in diesem Zusammenhang etwas verharmlosend von „Ökonomen-Folklore“. Ronnie Schöb, selbst Verfasser von Jobverlust-Warntraktaten, war da schon überraschend ehrlicher, als er im April 2016 in einem Interview mit dem Deutschlandradio zugab, dass es bei den negativen Mindestlohnprognosen auch um "Stimmungsmache" ging, „weil die Stimmung so eindeutig für den Mindestlohn war“.
Die Stimmung pro Mindestlohn ist heute noch dieselbe, und so geht natürlich auch die Stimmungsmache weiter. Als dann von interessierter Seite zuletzt auch noch Gerüchte in die Welt gesetzt wurden, dass bereits die zumindest erwartbare Anhebung des Mindestlohns um mickrige 27 Cent mal wieder Unternehmen und Arbeitsplätze massiv gefährden würde, sah sich der IAB-Chef erneut bemüßigt, öffentlich Stellung zu beziehen und darauf hinzuweisen, dass die Mindestlohn-Erhöhung kein Risiko für den Arbeitsmarkt darstelle. Leider vergaß er klarzustellen, dass dies auch bei 8,87 Euro der Fall gewesen wäre.
Anhebung verbleibt im Niedriglohnbereich
Schon da wäre es bereits einer Erwähnung wert gewesen, was jetzt Fakt ist: Auch die 2017 kommende Lohnuntergrenze liegt so tief, dass weiterhin nicht einmal der Niedriglohnsumpf trocken gelegt werden kann. Ihn verlassen Beschäftigte nach Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) erst jenseits eines Bruttostundenlohns von 9,30 Euro, und dazu hält auch der kommende Mindestlohn einen empörend großen Abstand.
Im Ergebnis bleibt der Mindestlohn damit auch in den kommenden zwei Jahren klar hinter den Erfordernissen eines nach Minimalmaßstäben gerechten Arbeitslohns zurück; er ist weiterhin viel zu selten existenzsichernd. Schon heute reicht laut eines Berichts von Spiegel online bei einer alleinstehenden Person mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden und einem Mindestlohn von 8,50 Euro der monatlichen Bruttolohn von 1388,62 Euro in vielen Großstadtregionen nicht aus, um ohne weitere staatliche Unterstützung (Wohngeld oder aufstockende Hartz IV-Leistungen) über die Runden zu kommen. Daran werden 55 Euro mehr im Monat (brutto) ab 2017 nur in den seltensten Fällen etwas ändern.
Ein oberhalb der Armutsschwelle angesiedelter existenzsichernder Stundenlohn für Alleinstehende ist davon sowieso weit entfernt. Der läge nach derzeitigen Berechnungen auf der Basis des Mikroszensus bei mindestens 10,56 Euro. Wie man einer Aufstellung auf dem Portal Sozialpolitik entnehmen kann, kommen andere Berechnungen sogar auf Bruttostundenlöhne von 11,38 Euro (EU-SILC) bzw. 11,95 Euro (SOEP). Was den zu geringen Mindestlohn zusätzlich dramatisch macht, sind die Aussichten der von Niedriglöhnen Betroffenen auf ein Leben als Rentner/in auf Sozialhilfeniveau. Erst ab einem Bruttostundenlohn von 11,68 Euro wird ein Beschäftigter nach 45 Arbeitsjahren (in Vollzeit) eine Rente erzielen können, die oberhalb der Mindestsicherung liegt.
Arbeit zum Mindestlohn führt also geradewegs in die Altersarmut. Wenn das nicht die im Mindestlohngesetz geforderten „gravierenden Umstände“ sind, die ein Hinwegsetzen über den Tarifindex erforderlich machen. Die Kommission müsste sozialpolitisch verantwortlich handeln, blockiert sich aber konstruktionsbedingt selbst und versteckt sich hinter pseudorationalen, in Wahrheit bloß technokratischen Zahlenspielereien. So wird der Staat den Niedriglohnsektor auch weiterhin in erheblichem Umfang subventionieren müssen. Aber auch das hat ja seit Jahren Methode.
Die Auseinandersetzung um die Anhebung des Mindestlohns verlief übrigens bis zuletzt vor dem Hintergrund nach wie vor anhaltender Attacken von Wirtschaftswissenschaftlern auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Noch vor einigen Tagen erst erschien beim Dresdner ifo-Institut eine Studie, die einmal mehr die Mär von Arbeitsplatzverlusten durch den Mindestlohn durchkaut – mit Bezug auf Ostdeutschland. Patrick Schreiner weist heute auf den Nachdenkseiten nach, dass diese Argumentation und die vorgelegten Zahlen weder Hand noch Fuß haben.
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Zum Weiterlesen:
Christoph Butterwegge: Warum der Mindestlohn auf zehn Euro erhöht werden muss, Vorwärts.de vom 27.06.2016.
Mindestlohnkommission (2016): Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz, Berlin.
Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission.
Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.