Ein sozialer Arbeitsmarkt als neuer Sektor für Lohndumping?
12. November 2013 | Lars Niggemeyer
Zur Zeit wird wieder verstärkt über einen sozialen Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose diskutiert. Der Hochschullehrer Stefan Sell hat in diesem Zusammenhang ein Konzept vorgelegt, das auf große Resonanz beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, aber auch Teilen von SPD und Grünen stößt. Doch dieses Modell ist aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive äußerst kritisch zu sehen.
Das Sell-Konzept sieht vor, dass bis zu 400.000 Langzeitarbeitslose von Unternehmen auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt werden sollen. Der Lohn der Betroffenen wird vom Steuerzahler gezahlt, zum großen Teil finanziert durch eine Umwandlung der bisherigen Hartz IV Leistungen des Personenkreises in einen Lohnzuschuss („Aktiv-Passiv-Tausch“). Bisher vorhandene Beschränkungen öffentlich geförderter Beschäftigung – die bislang geförderten Arbeitsverhältnisse sollen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen – sollen entfallen, da sie sich als wenig praxistauglich erwiesen hätten. Helga Spindler hat auf den Nachdenkseiten bereits auf eine Vielzahl von Problemen und Gefahren, die mit diesen Vorschlägen verbunden sind, hingewiesen.
Bisher kaum erörtert werden allerdings die ausgesprochen negativen gesamtwirtschaftlichen Folgewirkungen des Konzeptes. Entscheidend ist die Antwort auf folgende Fragen: Warum sind so viele Menschen jahrelang im Hartz-IV-System ohne Chance auf einen regulären Job? Liegt es an mangelnder Qualifikation und persönlichen Problemen der Betroffenen, wie häufig behauptet wird?
Die Antwort ist: Es liegt nicht an den einzelnen Personen, sondern an einem massiven Mangel an Erwerbsarbeit. Die offiziellen Arbeitslosenzahlen von knapp drei Millionen Betroffenen zeigen nur die halbe Wahrheit. Rund 1,3 Mio. Personen tauchen hier nicht auf, weil sie sich in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit befinden oder sich aufgrund anhaltender Erfolglosigkeit bei der Arbeitssuche nicht (mehr) arbeitslos melden. Genauso schwerwiegend, aber wenig diskutiert: Inzwischen ist jeder dritte abhängig Beschäftigte in Teilzeit erwerbstätig, insgesamt 12,6 Mio. Personen. Nach belastbaren Umfragen würde gut die Hälfte von ihnen ihre Arbeitszeit gerne ausweiten. Rechnet man alle Wünsche nach mehr Arbeit – der registrierten Arbeitslosen, der Unterbeschäftigten und der so genannten stillen Reserve – zusammen, so fehlen in Deutschland zwischen 5,5 und 6 Millionen Vollzeitarbeitsplätze. Die tatsächliche Arbeitslosigkeit ist damit doppelt so hoch wie die offiziell ausgewiesene. Es ist schlicht unmöglich, auch nur annähernd jede und jeden zu beschäftigen.
Von dieser Tatsache wird versucht abzulenken, indem die Verantwortung für die Arbeitslosigkeit individualisiert wird: Die Betroffenen sind angeblich nicht qualifiziert, motiviert oder leistungsfähig genug. Das ist schlicht Unsinn. Auch wenn die gesamte Erwerbsbevölkerung in Deutschland 30 Jahre alt und topfit wäre sowie ein Studium abgeschlossen hätte – für 5,5 bis 6 Mio. gäbe es keine Arbeit. Am Arbeitsmarkt findet folglich ein Verdrängungsprozess statt – besser Qualifizierte nehmen auch Jobs weit unterhalb ihrer Qualifikation an. Inzwischen ist jeder fünfte Arbeitnehmer für seinen Job überqualifiziert. Höhere Bildungsabschlüsse verbessern somit nur die individuellen Erfolgsaussichten am Arbeitsmarkt, sie sind aber kein geeignetes Mittel, um die Unterbeschäftigung in Deutschland insgesamt zu vermindern.
Die Unternehmen profitieren von dieser Lage: Beschäftige und Arbeitslose machen sich gegenseitig Konkurrenz, sodass viele Menschen gezwungenermaßen bereit sind, zu Niedriglöhnen und unter prekären Bedingungen zu arbeiten. Immer mehr Beschäftigte müssen ergänzend Hartz IV beziehen, weil ihre Löhne zum Leben nicht reichen. Umgekehrt gilt: In Vollbeschäftigungsperioden – in Deutschland zuletzt von 1960 bis 1973 – findet praktisch jeder Arbeit zu guten Bedingungen. Die Unternehmen stellen bereitwillig Ältere, gering Qualifizierte und gesundheitlich Beeinträchtigte ein, weil sie sonst niemanden bekommen können. Dann zeigt sich deutlich: Vermittlungshemmnisse liegen in der Regel nicht in den Personen, sondern im Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt begründet. Zentrale Ursache der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein Versagen des Marktes und nicht der betroffenen Menschen.
Eine solche Vollbeschäftigungslage ist derzeit überhaupt nicht absehbar. Öffentlich geförderte Beschäftigung ist daher notwendig – allerdings nicht nach Sells Modell. Würde dieses umgesetzt, so fände schlicht und einfach eine Substitution von regulärer Beschäftigung durch öffentlich geförderte Beschäftigung statt. Werden 200.000 Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt – also bei privaten Betrieben sowie Unternehmen der Sozialwirtschaft, die Aufträge für reguläre Betriebe ausführen - aus Steuermitteln bezahlt, haben entsprechend viele Langzeitarbeitslose Arbeit. Dafür sind 200.000 andere Personen arbeitslos. Sie werden entlassen oder gar nicht erst eingestellt, weil sie zu teuer sind – denn sie erhalten ja keine Lohnzuschüsse. Im Endergebnis würde die Zahl der Arbeitslosen gleichbleiben, und die Zahl der Bezieher öffentlicher Transferleistungen würde sich entsprechend erhöhen. Reguläre Jobs wären durch noch mehr Aufstocker ersetzt. Ein beschäftigungspolitisch und volkswirtschaftlich katastrophales Ergebnis. Der Trend zur Entlassung der Arbeitgeber aus einer zentralen Verpflichtung – der Zahlung existenzsichernder Löhne – würde drastisch verstärkt. Hier zeigt sich deutlich, wie ein vielleicht gut gemeintes Konzept fatale Folgen haben kann, wenn man gesamtwirtschaftliche Folgewirkungen ausgeblendet und nur die Perspektive von einzelnen Langzeitarbeitslosen einnimmt.
Stattdessen brauchen wir einen sozialen Arbeitsmarkt, durch den mehr Arbeit geschaffen wird. Unzweifelhaft gibt es enorme gesellschaftliche Bedarfe zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur, vor allem in den Bereichen Erziehung, Bildung, Pflege, Gesundheit. Hier könnten Hunderttausende Arbeitslose sinnvoll bei Kommunen und Wohlfahrtsverbänden auf freiwilliger Basis zu regulären, tariflichen Bedingungen beschäftigt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die vorgeschlagene Umwandlung der Transferleistungen in Lohneinkommen wegweisend. Nur: Diese Beschäftigung muss zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Somit geht es um sinnvolle Tätigkeiten, für die die öffentliche Hand vor Ort aktuell keine Mittel hat. Eine Beschäftigung bei privaten Arbeitgebern scheidet komplett aus, da diese automatisch zu Wettbewerbsverzerrungen führt: Ein Unternehmen, das kostenlose Arbeitskräfte vom Staat erhält, kann deutlich günstiger anbieten als seine Wettbewerber. Um eine Verdrängung von regulärer Beschäftigung bei Kommunen und Wohlfahrtsverbänden zu vermeiden, sollten in den Landkreisen Ausschüsse der Sozialpartner einstimmig über die Einrichtung entsprechender Arbeitsplätze entscheiden. Voraussetzung einer Zustimmung muss dabei immer die nachgewiesene Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit sein. Auf diesem Weg könnte Arbeitslosigkeit in Deutschland wirksam vermindert werden.
Eine frühere Fassung dieses Artikels erschien zuerst in der taz. Wir danken für die freundliche Genehmigung zur Übernahme einer überarbeiteten Version des Textes.
Lars Niggemeyer ist hauptamtlicher Gewerkschafter. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Arbeitsmarktpolitik und Sozialpolitik.