Die nächste Ausgabe dieses Nachrichtenüberblicks erscheint am Dienstag, dem 27.10.2015.
Hans-Werner Sinn spielt mit seiner Kritik am Mindestlohn und den Flüchtlingen die Schwächsten am Arbeitsmarkt gegeneinander aus. Das ist moralisch verwerflich. Ein Gastbeitrag von Gustav Horn.
Die ökonomische Sinnlosigkeit dieses Vorschlags wird dabei noch von seiner politischen Gefährlichkeit übertroffen (...). Das sollten alle Ökonomen bedenken, die im Andrang der Flüchtlinge eine Chance sehen, den von ihnen gefürchteten Mindestlohn wieder abzuschaffen.
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Quelle: Zeit online vom 09.10.2015
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Der «wahre Test» für den Mindestlohn
Die deutsche Wirtschaft sei stark genug, um das Flüchtlingsproblem «ökonomisch zu schaffen», sagen führende Wirtschaftsinstitute. Wichtig sei die Integration in den Arbeitsmarkt – doch zum Mindestlohn scheuen sie eine klare Position.
Die deutsche «Mindestlohnkommission» entscheidet alle zwei Jahre, ob die Höhe angepasst werden sollte. Die Wirtschaftsforscher erklärten, durch die Migration komme es nun zu einem «wahren Test», ob der Mindestlohn Stellen koste. Deshalb sollte er vorläufig nicht erhöht werden.
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Quelle: Neue Zürcher Zeitung online vom 08.10.2015
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Sinn sinniert: Sozialkahlschlag als Flüchtlingspolitik
Hans-Werner Sinn, Chef des ifo Instituts für Wortschaftsforschung, will den Mindestlohn abschaffen. Diesmal: wegen der Flüchtlinge. Vor dessen Einführung hielt er noch die 900.000 Jobs hoch, die dadurch verloren gingen. Passierte nicht. Jetzt muss die Integration der Geflüchteten herhalten.
Den Mindestlohn abschaffen, länger arbeiten und die Grenzen schließen. Das ist Sinns Wunschliste in Sachen Sozialkahlschlag, aka Flüchtlingspolitik.
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Quelle: neues deutschland online vom 07.10.2015
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„Asylsuchende nicht gegen Arbeitslose ausspielen“
Beim jüngsten Treffen der Spitzenverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Kanzleramt seien sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverband BDA einig gewesen, dass es beim Mindestlohn keine Abstriche geben dürfe.
Ein BDA-Sprecher bekräftigte: „Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen gelten die gleichen arbeitsrechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen wie bei allen anderen Beschäftigten in Deutschland. Der Vorschlag, Flüchtlinge vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen, ist abwegig."
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Quelle: Handelsblatt online vom 06.10.2015
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Ver.di fordert gleichen Lohn für Flüchtlinge
Die Gewerkschaft ver.di hat sich gegen Ausnahmen bei Mindestlohn und Ausbildung für Flüchtlinge gewandt. "Derlei Wünschen aus der Wirtschaft erteilen wir eine klare Absage: Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist die Gleichstellung aller Arbeitnehmer (...) ", sagte das ver.di-Vorstandsmitglied Wolfgang Pieper.
Pieper, der im ver.di-Bundesvorstand für den öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Gemeinden zuständig ist, forderte zudem gleichwertige Ausbildungen für Flüchtlinge: "Eine Verkürzung von Ausbildungsgängen ist (...) geradezu absurd."
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Quelle: Zeit online vom 06.10.2015
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Willkommen, billige Arbeitskräfte
Während für die dringendsten humanitäre Probleme bislang keine Lösungen gefunden sind, diskutiert die deutsche Politik bereits über den eigenen Arbeitsmarkt. Es müsse geprüft werden, ob »zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Mindestlohn möglich sind«. Dies würde integrativ wirken
Gewerkschaftsvertreter und einige Linke sehen darin jedoch ein Mittel zum Lohndumping und befürchten, dass mit diesem Vorschlag ein Keil zwischen die Lohnabhängigen getrieben werden soll.
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Quelle: jungle world vom 01.10.2015
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Sollen Flüchtlinge unter Mindestlohn bezahlt werden?
Ist es eine gute Idee, Arbeitgebern eine Zeitlang zu erlauben, sie für weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde zu beschäftigen, wie das Teile der Union vorgeschlagen haben? Kanzlerin Angela Merkel sagt, sie halte nichts davon.
Es ist verständlich, wenn die Bundesregierung erst gar nicht den Eindruck entstehen lassen will, all die Flüchtlinge dürften sich – allein wegen ihrer Herkunft – mit einer Art Sondererlaubnis zur Billigarbeit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Damit hört aber weder das Denken auf noch die Debatte.
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Quelle: Badische Zeitung online vom 01.10.2015
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CDU-Politiker kanzelt Parteifreunde wegen Flüchtlingen ab
Als einen „Angriff auf den sozialen Frieden“ hat der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, die Forderung aus der CDU bezeichnet, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro zur Beschäftigung von Flüchtlingen zu lockern.
„Wer in Deutschland eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Arbeitnehmern einrichten möchte, kommt geistig aus dem Frühkapitalismus“, sagte Bäumler dem Handelsblatt. (...) Die Forderung sei daher auch „politisch gefährlich“, da sie Flüchtlinge gegen Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor ausspiele.
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Quelle: Handelsblatt online vom 01.10.2015
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Kanzlerin will keine Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge
"Wenn jemand für 8,50 Euro die Stunde arbeitet und seinen Job verliert, weil ein Flüchtling dieselbe Arbeit für 3,50 Euro macht, richtet das Schaden an", sagte Merkel nach Angaben von Teilnehmern vor den Abgeordneten der Unionsfraktion im Bundestag.
Zuvor schon hatte der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels Ausnahmen vom Mindestlohn abgelehnt. "Ich kann davor nur warnen: Es darf keinen Sonderarbeitsmarkt für Flüchtlinge geben. Der Mindestlohn muss auch für Flüchtlinge gelten", sagte Karl-Josef Laumann der Morgenpost.
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Quelle: Berliner Morgenpost online vom 30.09.2015
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Flüchtlinge: Kauder pfeift Mindestlohn-Gegner zurück
Geliebt wurde er in der Union nie - die Frage der Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt nutzen einige Unionspolitiker jetzt, um den gesetzlichen Mindestlohn infrage zu stellen.
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und sein SPD-Kollege Thomas Oppermann (...) sprachen sich entschieden gegen Vorschläge aus den Reihen der CDU aus, den Mindestlohn für Flüchtlinge zu senken (...). »Die Diskussion ist abwegig, und die sollten wir nicht weiter führen«, sagte Kauder.
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Quelle: neues deutschland online vom 29.09.2015
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CDU-Politiker stellen Mindestlohn für Flüchtlinge infrage
Möglichst schnell sollen Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert werden. Für einige CDU-Politiker stellt der Mindestlohn ein Hindernis dar. Entsteht nun ein separater Arbeitsmarkt für Flüchtlinge?
Der CDU-Wirtschaftsrat äußerte sich dahingehend schon in einem neuen Positionspapier (...). Nun hat sich auch CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn in diesem Sinne gemeldet. (...) Hingegen warnte der Vorsitzende der Unions-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung, Carsten Linnemann, davor, „einen Sonderarbeitsmarkt für Flüchtlinge“ zu schaffen.
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Quelle: FAZ.net vom 29.09.2015
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2] WEITERE MELDUNGEN
Arbeitgeber fordern Ende des Zeitarbeitsverbots für Flüchtlinge
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert von der Bundesregierung, das Beschäftigungsverbot für Flüchtlinge in der Zeitarbeitsbranche aufzuheben.
Das Verbot müsse "vollständig abgeschafft werden", heißt es in einer Stellungnahme der BDA für die Sitzung des Bundestagsinnenausschusses am Montag. Bislang seien lediglich Ausnahmen vorgesehen.
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Quelle: Zeit online vom 12.10.2015
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Minijobs sind im ersten Quartal 2015 spürbar zurückgegangen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die ersten Quartalszahlen zur Entwicklung der geringfügig entlohnten Beschäftigung seit Einführung des Mindestlohns vorgelegt. Wie allgemein erwartet hat es bei den Minijobs am Ende des ersten Quartals 2015 erkennbare, jedoch keinesfalls drastische Rückgänge gegeben.
Den aktuellen Daten der Bundesagentur (mit Stichtag 31.03.2015) zufolge sind am Ende des ersten Quartals 2015 insgesamt knapp 7,25 Millionen Menschen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (GeB) nachgegangen. Das sind 104.641 weniger als im Vorjahresquartal, was einem Minus von 1,4 Prozent entspricht.
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Quelle: miese-jobs.de vom 12.10.2015
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Gewerkschaft: Zu viele befristete Verträge in Landesverwaltungen
Die Zahl befristeter Verträge ist in den Landesverwaltungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach Gewerkschaftsangaben deutlich gestiegen. In Sachsen-Anhalt habe sich ihr Anteil um etwa 50 Prozent von 2009 bis 2014 erhöht, teilte Verdi am Freitag in Leipzig mit.
Die Gewerkschaft sieht einen Rechtsmissbrauch: Vielfach erledigten die befristet Beschäftigten dauerhafte oder langfristige Aufgaben.
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Quelle: Focus online vom 09.10.2015
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Sind Sachsens Gastwirte wirklich verzweifelt oder nur genervt von der Anpassung?
Da hat der Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Sachsen) am 7. Oktober aber auf der ganz großen Pauke getrommelt, als er das Ergebnis einer Kurzstudie mit dem Titel in die Welt schickte: "Sachsens Gastgewerbe verzweifelt am Mindestlohn". Dabei bedient selbst die Kurzstudie diese reißerische Überschrift nicht.
Und das Ergebnis ist – wie eigentlich zu erwarten war – ein durchmischtes. Denn nicht alle Hotels und Gaststätten sind gleichermaßen betroffen. (...) Aber was bedeutet die Befragung von 262 Betrieben? Ist das repräsentativ? Nein, ist es nicht. Es ist eher ein kleiner Blitzstrahl in die durchaus unterschiedlichen Gemengelagen in der sächsischen Gastronomie und Hotellerie.
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Quelle: Leipziger Internet Zeitung vom 09.10.2015
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Stammpersonal unter Druck
Von Werften bis zu Handwerksbetrieben: Inzwischen werden in drei Viertel der Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie Arbeiten auf Grundlage von Werkverträgen ausgelagert, ergab eine gestern von der IG Metall Küste vorgestellten Umfrage unter 300 Betriebsräten.
So beobachtete mehr als die Hälfte der Betriebsräte schlechtere Arbeits- und Lohnbedingungen in Werkvertragsfirmen. In jedem fünften Betrieb hat die Vergabe von Werkverträgen demnach zugenommen. 18 Prozent der Betriebsräte gab an, dass Stammarbeitsplätze ersetzt worden seien.
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Quelle: SVZ.de vom 08.10.2015
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Drohender Anstieg der Ausbeutung am Bau
Ausbeutung findet auch vor unserer Haustür statt”, warnt IG BAU-Bundesvorsitzender Robert Feiger und fordert daher stärkere Kontrollen der Mindestlöhne und bei Scheinselbständigkeit. Dazu gehört die Kontrolle des Branchenmindestlohns ebenso wie des gesetzlichen Mindestlohns.
(...) für die Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns ist die zum Zoll gehörende Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verantwortlich. Deren Personalstärke von vorher 6.700 Beamten wurde jedoch trotz Einführung des gesetzlichen Mindestlohns nicht aufgestockt. Im Gegenteil: Der für die FKS zuständige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zieht aktuell immer mehr Personal ab.
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Quelle: meistertipp.de vom 08.10.2015
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Werkverträge zur Regulierung des Arbeitsmarktes gab es schon immer – schon immer dienten sie der Lohnkostensenkung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte 2010 die prekäre Beschäftigung durch Leiharbeit etwas reglementiert. Die Unternehmen reagieren darauf mit dem Ausbau der Werkverträge.
Dabei geht es um drastische Lohnkostensenkungen, bei der die Leistung, die bisher durch Stammbeschäftigte erbracht wurde, einfach von außen billiger eingekauft wird. Es handelt sich um Extraprofite, die unter dem unternehmerischen Modewort der Flexibilität in den Kassen klingeln.
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Quelle: gewerkschaftsforum-do.de vom 07.10.2015
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Weniger Hartz-IV-Aufstocker durch Mindestlohn
Seit zehn Monaten gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro. Seitdem sank im Nordosten die Zahl schlecht bezahlte Arbeitnehmer, die ihr mageres Gehalt mit Hartz IV aufstocken mussten, um über die Runden zu kommen. In Mecklenburg-Vorpommern fällt dieser Rückgang besonders hoch aus.
Wie aus einer Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Henning Foerster (Linke) hervorgeht, sank die Zahl der Aufstocker in MV dieses Jahr um neun Prozent, deutschlandweit dagegen nur um vier Prozent. Für Foerster zeigt dieser Unterschied, dass die Einkommen im Nordosten besonders niedrig sind.
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Quelle: Ostsee Zeitung online vom 07.10.2015
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Honorarlehrkräfte kämpfen um bessere Bezahlung und soziale Absicherung
Ihre Auftraggeber sind staatliche Stellen, aber sie bekommen für ihre Dienstleistungen lediglich Dumpingpreise: Honorarlehrkräfte in Berlin und Brandenburg machen am heutigen Montag, dem Internationalen Tag des Lehrers, auf die prekäre Situation in ihrem Berufsfeld aufmerksam.
Auch an den Volkshochschulen sind hochqualifizierte Fachkräfte nur auf Honorarbasis beschäftigt. Ihre Einkünfte liegen nach Abzug aller Kosten nur wenig über Hartz-IV-Niveau.
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Quelle: junge Welt online vom 05.10.2015
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Vollzeitjobs sind in der Reinigungsbranche die Ausnahme
Die Mehrheit der Reinigungskräfte in Deutschland arbeitet im Minijob. Das geht aus Angaben des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
Demnach gab es im Juni 2014 rund 488.000 geringfügig Beschäftigte in der Branche "Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar". Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dagegen lag mit 407.000 Menschen deutlich darunter.
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Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 05.10.2015
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Hochschulabsolvent/innen: Bis zu 80 Prozent befristet beschäftigt
Hochschulabsolventinnen und -absolventen finden häufig nur einen befristeten Einstieg in das Berufsleben. Von jungen Akademikerinnen und Akademikern mit bis zu einem Jahr Berufserfahrung haben rund 34 Prozent eine befristete Beschäftigung. Zu diesem Ergebnis des Absolventen-Lohnspiegel haben rund 4.300 Befragte beigetragen.
Zwischen den Branchen bestehen große Unterschiede: Hochschulen und andere Wissenschaftseinrichtungen haben die höchste Quote: Hier sind 81 Prozent der akademisch ausgebildeten Berufsanfänger mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung befristet beschäftigt.
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Quelle: Lohnspiegel.de vom 05.10.2015
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Lohndumping in der BMW-Welt
Am Mittwoch wollen die Mitarbeiter der BMW-Welt am Olympiapark ihre Arbeit niederliegen. Während der Konzern riesige Gewinne einfährt, werden die jährlich knapp drei Millionen Besucher von Angestellten betreut, die kaum mehr als zwölf Euro pro Stunde erhalten.
Hintergrund des Streiks sind derzeit laufende Tarifverhandlungen zwischen dem BMW-Dienstleister Hofer Communications, der seit Anfang 2013 für die Gästebetreuung (...) sorgt. (...) Bei den Verhandlungen geht es um erhebliche Verbesserungen für Mitarbeiter, die Werkverträge haben.
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Quelle: Süddeutsche.de vom 05.10.2015
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Ex-Minister Clement warnt vor Regulierungswelle am Arbeitsmarkt
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will demnächst eine Novelle des Zeitarbeit-Gesetzes vorlegen. Der Ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, warnt indes vor zu großer Regulierung.
„Jetzt die Zeitarbeit wieder zurechtzustutzen, wie es der Berliner Koalitionsvertrag vorsieht, und regulierend weiter einhegen zu wollen ist genau der falsche Weg. Zeitarbeit ist so erfolgreich, weil sie Flexibilität ermöglicht.
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Quelle: Tagesspiegel online vom 03.10.2015
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Leiharbeit gehört verboten
Unsichere Beschäftigung nimmt zu. (...) Nicht immer, aber meistens ist unsichere Beschäftigung auch schlecht bezahlt. Oft wird sie dazu missbraucht, um Verschlechterungen auch bei den anderen Beschäftigten durchzusetzen. (...) Es ist höchste Zeit, diesem Missbrauch Einhalt zu gebieten.
Der Missbrauch von Werkverträgen muss gestoppt werden. Über den Umfang von Befristungen und die Vergabe von Werkverträgen sollten Beschäftigte mitbestimmen dürfen. Leiharbeit gehört verboten und bis dahin muss zumindest gleicher Lohn für gleiche Arbeit durchgesetzt werden.
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Quelle: FR online vom 02.10.2015
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Die „Neue Soziale Marktwirtschaft“ und der Werkvertrag im Land der Spezialisten
Weil Deutschland das Land der Spezialisten ist, wirbt die INSM für Werkverträge. „Werkverträge sind gute Arbeit!“ lautet denn auch die Überschrift ihres Faltblattes. Warum wirbt die INSM derart massiv für Werkverträge? Die Antwort ist einfach: Weil immer mehr normale Arbeitsplätze in Arbeitsplätze umgewandelt werden, die von Werkvertragsnehmern ausgefüllt werden.
Die Vorstellung der (hinter der INSM stehenden) deutschen Arbeitgeber vom für sie „idealen“ Arbeitnehmer ist der vagabundierende, einzelne Arbeitnehmer, der gezwungen ist, mit immer neuen Arbeitgebern extrem kurzfristige Verträge abzuschließen, deren Inhalt davon abhängig ist, wie viele dieser „Vagabunden“ gerade vor dem Werkstor stehen.
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Quelle: flassbeck-economics, Blogeintrag vom 30.09.2015
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Vorerst kein Ausbau bei Kontrollen
Einigen Unternehmern sind die bewaffneten Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns ein Dorn im Auge. Ein Brief kündigt nun an, dass weniger solcher Kontrollen stattfinden sollen als ursprünglich geplant.
Das geht aus einem Brief von Thomas Strobl hervor, Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag. (...) „Weder bewaffnete noch unbewaffnete Zollbeamte werden deshalb aufgrund von Mindestlohnkontrollen in den Betrieben aufschlagen“, schreibt Strobl.
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Quelle: Stuttgarter-Nachrichten.de vom 29.09.2015