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miese-jobs.de Nachrichtenüberblick 12/2017
13. Juni 2017 | Markus Krüsemann
Ob Leiharbeit, Minijobs, Befristungen oder Niedriglöhne: Miese Jobs gibt es viel zu viele. Wir veröffentlichen in der Regel alle 14 Tage einen Überblick über Nachrichten und Berichte zu unsicheren und schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen. Das Topthema dieser Ausgabe: der Mindestlohn.
Die nächste Ausgabe dieses Nachrichtenüberblicks erscheint am Dienstag, dem 27.06.2017.
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1] TOPTHEMA: MINDESTLOHN
Einer aktuellen Studie zufolge hat der Mindestlohn Arbeitsbedingungen verbessert und die Zufriedenheit der betroffenen Beschäftigten steigern können. Es ist nicht der einzige Anlass, der das Thema Mindestlohn wieder weit oben in der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Berichterstattung auftauchen lässt. Berichtet wird auch über die Lohn-Tricksereien der Arbeitgeber und die unzureichenden Kontrollen des Zolls. Vor allem die Gewerkschaften beschweren sich. Allen voran die NGG, die für unzählige Landkreise einzeln (die angeführten Beispiele aus Bayreuth und dem Niederallgäu stehen für eine lange Reihe ähnlicher Zeitungsmeldungen quer durch die Republik) die stets gleich Botschaft parat hat, dass Verstöße gegen den Mindestlohn zu selten geahndet würden.
Als eher unfreiwilliger Sidekick springt die Bundesregierung ein. In ihrem alle vier Jahre erscheinenden Bericht zur Schwarzarbeit werden diesmal auch der Mindestlohn und die Methoden seiner Umgehung thematisiert. Vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe scheinen sich die Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zu häufen. Doch auch in anderen Branchen kennt man zahlreiche Kniffe, um den Lohn irgendwie unter 8,84 Euro zu drücken. Die reichen ja ohnehin sehr oft nicht zum Leben, geschweige denn für eine existenzsichernde Rente... Doch lesen Sie selbst.
Zufriedener im Job
Die Einführung des Mindestlohns soll Arbeitsbedingungen verbessert und Beschäftigte insgesamt zufriedener gemacht haben - nicht nur wegen der höheren Bezahlung.
Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kommen in einer Studie zu dem Ergebnis, dass sich für die Betroffenen zwar die Anforderungen erhöht hätten; die Arbeitszeit dagegen habe sich verringert, schreiben sie. Arbeitnehmer könnten daher Beruf und Familie besser in Einklang bringen.
Quelle: Süddeutsche.de vom 12.06.2017
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Rechtsprechungs-Bilanz nach zwei Jahren
Vor über zwei Jahren wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Eine Klagewelle hat er zwar nicht ausgelöst. Aber knapp 70 Urteile sind dazu bisher ergangen. Worüber wurde dabei hauptsächlich gestritten?
Welche Rechtsfragen zum Mindestlohngesetz sind mittlerweile geklärt und welche weiterhin offen? Diese Fragen beantworten Marta Böning und Micha Klapp, Referatsleiterinnen beim DGB-Bundesvorstand, im Heft 5/2017 der »Sozialen Sicherheit«.
Quelle: Bund-Verlag.de vom 12.06.2017
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Wird der Mindestlohn unterlaufen?
Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden im Landkreis Unterallgäu zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
Nach Angaben der NGG kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Augsburg im vergangenen Jahr 210 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich 4,5 Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Augsburger Zoll.
Quelle: Augsburger Allgemeneine online vom 08.06.2017
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Mindestlohn: Zu wenig Kontrollen?
Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden im Landkeis Bayreuth zu selten geahndet - vor allem im Gastgewerbe. Diesen Vorwurf erhebt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Nach Angaben der NGG Oberfranken kontrollierte das Hauptzollamt Schweinfurt im vergangenen Jahr 167 Gastrobetriebe in Unterfranken und einem großen Teil von Oberfranken. Das seien lediglich vier Prozent aller Hotels und Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes.
Quelle: Nordbayerischer Kurier online vom 07.06.2017
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Mit allen Tricks gegen den Mindestlohn
Für viele Mitarbeiter gibt es neben einem offiziellen Vertrag noch inoffizielle Vereinbarungen. Mit denen werden sie deutlich schlechter gestellt. Die Umgehung des Mindeslohns ist erstmals Thema im Bericht der Bundesregierung zur Schwarzarbeit.
Zollbeamte stellten eine ganze Reihe "besonderer Vorgehensweisen" fest, die Firmen nutzten, um sich um die Zahlung des gesetzlichen Lohns zu drücken. So rechneten sie etwa Kost und Logis in die Bezahlung mit ein, vergüteten Arbeitsstunden mit Einkaufsgutscheinen statt mit Geld oder nutzten Praktikanten-Verträge, um Mitarbeiter billig zu beschäftigen.
Quelle: Süddeutsche.de vom 07.06.2017
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Gutachten stellt EU-Ausnahme beim Lkw-Transit infrage
Laut der neuen Mobilitätsstrategie, die die EU-Kommission jetzt vorgelegt hat, müssen gebietsfremde Lkw-Fahrer für die Zeit auf deutschen Autobahnen nicht nach dem hiesigen Mindestlohn bezahlt werden.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) und des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) gelangt nun zu dem Schluss, dass unser Mindestlohn aber auch für Lkw-Fahrer aus anderen Mitgliedstaaten gelten müsste.
Quelle: Verkehrsrundschau.de vom 06.06.2017
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Mindestlohn-Verstöße im Gastgewerbe
Im Vergleich zu anderen Branchen wird im Gastgewerbe am häufigsten gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. Das geht aus der aktuellen Zoll-Bilanz des Bundesfinanzministeriums hervor.
Obwohl im vorigen Jahr weniger Betriebe kontrolliert wurden, nahmen die Verstöße zu. So hat sich in Thüringen und Süd-West-Sachsen die Zahl der Ermittlungsverfahren verdreifacht. Das Hauptzollamt Dresden verzeichnet sogar einen fast 10-fachen Anstieg.
Quelle: MDR.de vom 06.06.2017
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Reicht der Mindestlohn für die Rente?
Wer 40 Jahre seines Lebens gearbeitet hat, der sollte auch eine ordentliche Rente bekommen. (...) Stimmt es, was die Linke gefordert hatte: Es müsse einen Mindestlohn von zwölf Euro geben, damit die Rente über der Grundsicherung liegt? Ein Faktencheck.
Das Arbeitsministerium schreibt: "Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre aktuell rechnerisch ein Stundenlohn von 11,85 Euro erforderlich." Für die Linke heißt das: Der Mindestlohn schützt Angestellte selbst bei Vollzeitbeschäftigung nicht vor Altersarmut.
Quelle: MDR.de vom 02.06.2017
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Hartz IV trotz Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde reicht bei einem Vollzeitjob in 44 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland nicht für ein Leben ohne Hartz IV. So sind etwa in Münster, Stuttgart, München, Köln oder Bonn die Wohnkosten so hoch, dass Alleinstehende ohne Kinder bei 37,7 Wochenstunden und Mindestlohn-Bezahlung ergänzend staatliche Leistungen beziehen müssen.
Alleinerziehende mit einem Kind unter sechs Jahres, die Vollzeit arbeiten und den aktuellen Mindestlohn erhalten, sind fast flächendeckend zusätzlich auf Hartz IV angewiesen.
Quelle: SVZ.de vom 01.06.2017
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2] WEITERE BERICHTE
Wann muss man Zeitarbeiter übernehmen?
Ein Museum (...) schloss über Jahre hinweg Verträge mit externen Dienstleistern (9AZR 735/15). Diese deckten den gesamten Besucherservice ab. (...) Das BAG hielt bei dieser Sachlage ein typisches Leiharbeitsverhältnis für gegeben. (...) Die Fremdfirma sei daher Verleiher.
Das alles wäre kein Problem, hätte der externe Dienstleister eine Erlaubnis zur Arbeitsüberlassung vorweisen können. Die aber lag nicht vor. Die klagende Arbeitnehmerin der Fremdfirma konnte daher aus guten Gründen ein Arbeitsverhältnis mit dem Museumsbetreiber geltend machen.
Quelle: FAZ.net vom 11.06.2017
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Die Lohntricks der Fleischindustrie
Lohntrick 1: Umkleide- und Vorbereitungszeit wird nicht bezahlt (...). Ihre Arbeitszeit wird erst angerechnet, wenn sie am Fließband steht. Ihre Vorbereitung nicht.
Lohntrick 3: Berufskleidung wird vom Lohn abgezogen (...). Westpol liegt außerdem der Lohnzettel einer Firma vor, auf dem Kosten für Kleidung verrechnet werden. Auf der Gehaltsabrechnung wird mit dem Posten "Berufskleidung" einfach der Lohn gekürzt.
Quelle: WDR.de vom 11.06.2017
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Prekäre Jobs in der Arbeitswelt 4.0
Laptop an, einloggen, Geld verdienen (...). Das Problem: Die meisten Crowdworker sind Selbstständige, haben nur eine geringe soziale Absicherung und einen begrenzten Schutz vor unfairen Arbeitsbedingungen.
Rund eine Million Crowdworker sind der IG Metall zufolge in Deutschland auf insgesamt 32 Crowdworking-Plattformen aktiv. Ihr Potenzial wird immer häufiger auch von großen Unternehmen wie Airbus, BMW und Volkswagen genutzt.
Quelle: Tagesspiegel online vom 10.06.2017
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Gesetz sorgt für Unsicherheiten
Zwei neue Bestimmungen sorgen in der Branche der Personaldienstleister für Unsicherheit: die sogenannte Gleichbezahlungsregelung oder Equal Pay. Deren Kern ist die Pflicht, Leiharbeiter nach einer gewissen Zeit (...) genauso zu entlohnen wie das vergleichbare Stammpersonal.
„Das eigentliche Problem ist aber nicht, dass die Löhne nach oben gehen, sondern dass der Gesetzgeber versäumt hat, Equal Pay genau zu definieren“, schreibt Dr. Ralf Eisenbeiß, Pressesprecher von Franz&Wach.
Quelle: Haller Tagblatt online vom 10.06.2017
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Crowdwork - eine neue Form der Leiharbeit?
"Crowdwork" spielt auf dem Arbeitsmarkt eine immer größere Rolle (...). Für die IG Metall untersuchte das Hugo-Sinzheimer-Institut die Bedingungen der Crowdworker. Problematisch sei dabei ihr unklares Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, so die Studie.
In Deutschland würden sie meist als Solo-Selbstständige (ohne angestellte Mitarbeiter) eingestuft. In der Dreiecksbeziehung zu Plattformen und Unternehmen könne man sie aber auch als Leiharbeiter sehen. Möglich wäre auch ein Status als Heimarbeiter.
Quelle: Inforadio.de vom 09.06.2017
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SPD erwägt höhere Spitzensteuer
Wie unsere Redaktion aus Expertenkreisen der Partei erfuhr, wird demnach ein früher greifender Höchststeuersatz von 45 Prozent erwogen. Dieser soll für Spitzenverdiener einem Stufenmodell folgen und künftig bereits ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 200.000 Euro gelten.
Insgesamt will SPD-Chef Schulz mit seinem Konzept Geringverdiener entlasten (...). Geringverdiener mit Einkommen bis zu 1600 Euro, die keine Steuern zahlen, könnten dem Konzept zufolge direkt mit einem staatlichen Zuschuss entlastet werden.
Quelle: RP online vom 09.06.2017
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Dumpinglöhne befördern Schlachttourismus
Die Agrarindustrie funktioniert wie andere Wirtschaftszweige: Arbeitsschritte werden aufgesplittet und dorthin verlagert, wo sich am meisten Gewinn erzielen lässt. Insofern ist es beunruhigend, dass es mittlerweile einen regelrechten Schlachttourismus nach Deutschland gibt.
Ob die hohen Importzahlen auf die niedrigen Lohn- und Arbeitsbedingungen bei uns zurückzuführen sind, kann eine Sprecherin von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) mangels „belastbarer Erkenntnisse“ nicht sagen.
Quelle: Bayerische Staatszeitung online vom 09.06.2017
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Prekär im Wolkenkratzer
Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main steht (...) in der Kritik (...) auch als Arbeitgeber. Denn viele hochqualifizierte Leiharbeiter im IT-Bereich sind seit über fünf Jahren und einige bereits seit mehr als zehn Jahren unter schlechteren Bedingungen als die EZB-Kernbelegschaft im Einsatz.
Weil Leiharbeit als Dauerzustand nach der jüngsten Neufassung des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) unhaltbar ist, möchte das EZB-Management nun bestimmte, bisher von 120 betroffenen Beschäftigen erbrachte IT-Leistungen als Auftrag komplett an eine externe Firma vergeben.
Quelle: neues deutschland online vom 08.06.2017
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Befristet und schlecht dran
Befristete Jobs sind ein Massenphänomen und dienen vielen Arbeitgebern als ausgedehnte Probezeit. (...) Im Jahr 2015 waren 3,2 Millionen Jobs befristet (9,3 Prozent aller Beschäftigten) und 42 Prozent aller Neueinstellungen waren befristet (2001: 32 Prozent).
Die sogenannte sachgrundlose Befristung war nicht immer Teil des Arbeitsmarktes. „Erfunden“ wurde sie 1985 mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz. Der Gesetzgeber wollte den Teufel mit dem Beelzebub austreiben, in diesem Fall mit Befristungen die Arbeitslosigkeit.
Quelle: FR online vom 08.06.2017
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Arbeit auf Abruf: Ständig in Bereitschaft
Das berichten uns Verkäuferinnen von H&M, die anonym bleiben wollen. Sie sind fest angestellt. Allerdings nur mit Teilzeitverträgen. Garantiert sind ihnen nur 10 bis 20 Stunden pro Woche. Wenn Sie mehr arbeiten wollen, dann müssen sie spontan auf Abruf bereit stehen.
Doch H&M zeigt nur die Spitze des Eisbergs, prekäre Festanstellungen sind anscheinend der neue Trend im bundesdeutschen Einzelhandel. (...) Maximale Flexibilität für den Arbeitgeber auf Kosten der Arbeitnehmer.
Quelle: BR.de vom 07.06.2017
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Zeitarbeit sieht knapp 60.000 Arbeitsplätze bedroht
Keine Branche musste sich in den vergangenen Jahren auf so viele gesetzliche Änderungen einstellen wie die Zeitarbeit. Trotz mancher Befürchtung hat das den Geschäften keinen Abbruch getan. Im vergangenen Jahr stieg der Branchenumsatz um 6 Prozent.
Doch nach den jüngsten Änderungen durch die große Koalition zum 1. April dieses Jahres fürchten die Personalverleiher spürbare Folgen für die Geschäftsentwicklung, wenn die Neuerungen voll zum Tragen kommen.
Quelle: FAZ.net vom 06.06.2017
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»Früher wurden drei Euro die Stunde gezahlt«
Kabinett hebt Mindestlohn für Leiharbeiter an. Wann aber gilt die Untergrenze, wann der Tarifvertrag, und wann ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen? Gespräch mit Klaus Abel.
Wozu braucht es den Mindestlohn für Leiharbeiter überhaupt, wenn es doch einen Tarifvertrag gibt, der von allen acht DGB-Verbänden unterzeichnet wurde? "Der Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich. Das bedeutet, die Regelung gilt nur für jene Firmen, die im Arbeitgeberverband sind, der mit uns verhandelte."
Quelle: junge Welt online vom 06.06.2017
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Auch 2016 nur noch schwache Tarifbindung von Beschäftigten
Seit einigen Jahren arbeitet nur noch etwa die Hälfte aller Beschäftigten in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Das war auch 2016 nicht anders. Die Tarifflucht von Unternehmen ist in den letzten Jahren zwar abgeflaut. Grund zur Entwarnung gibt es aber nicht, denn eine Wende zum Besseren ist nicht in Sicht.
Wie schon 2015 lag die Branchentarifbindung von westdeutschen Beschäftigten bei 51 Prozent. In Ostdeutschland ist ihr Anteil noch einmal von 37 auf 36 Prozent gesunken. (...) Für 42 Prozent der westdeutschen und 53 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten galt 2016 gar kein Tarifvertrag.
Quelle: miese-Jobs.de vom 05.06.2017
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Mehr als drei Millionen Riesterverträge ausgesetzt
Jeder Fünfte der rund 16,5 Millionen Deutschen mit Riester-Vertrag zahlt derzeit keine Beiträge ein. (...) Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervor.
"Viele, die einen Vertrag haben, können irgendwann die Beiträge nicht mehr aufbringen." Zimmermann führt das unter anderem auf die prekäre Situation von Geringverdienern zurück. Diese bräuchten das Geld für ihr tägliches Überleben.
Quelle: Zeit online vom 05.06.2017
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Gescheitertes Rückkehrrecht – vertane Chance
Lange Phasen der Teilzeit wirken sich nicht nur auf die Karriere, sondern auch auf das Gehalt und die Rente aus. Eine Regelung zu finden, nach Elternzeit wieder in Vollzeit arbeiten zu können, hält Sarah Ryglewski längst überfällig.
Frauen arbeiten häufig in Branchen wie dem Einzelhandel, in denen Teilzeit die Regel ist, oder haben keine Möglichkeit, nach Pflege- oder Erziehungspausen wieder zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückzukehren. Aus dem Recht auf Teilzeit wird die Teilzeitfalle.
Quelle: Weser Kurier online vom 04.06.2017
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Reichtum durch Niedriglohn
Einzelhandel: Konzerne scheffeln Milliarden auf Kosten der Beschäftigten. Mehr prekäre und schlecht bezahlte Jobs. Gewerkschaft leistet Widerstand:
Mittlerweile arbeiten laut Bundesregierung nur noch 1,19 Millionen Einzelhandelsbeschäftigte in Vollzeit. 1,13 Millionen haben einen Teilzeitvertrag und 680.000 sind Minijobber. Viele von ihnen würden gerne länger arbeiten, doch die Unternehmen setzen auf Teilzeit, um ihre Arbeitskräfte noch flexibler einsetzen zu können.
Quelle: junge Welt online vom 03.06.2017
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Befristete Stellen in den Ministerien mehr als verdoppelt
Die Zahl der Mitarbeiter mit einem Zeitvertrag in den Landesministerien hat sich seit 2009 mehr als verdoppelt - von 57 auf 131. In den Ministerien sind insgesamt 2210 Menschen beschäftigt.
In mehr als zehn Prozent der aktuellen Fälle ist die Befristung den Angaben zufolge ohne sachlichen Grund erfolgt. (...) Bundesweit sind 2,8 Millionen Arbeitnehmer nur auf Zeit angestellt.
Quelle: Ostsee Zeitung online vom 02.06.2017
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Der Fleischindustrie in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ans Leder gehen
Wir werden hier Zeugen eines ganz normalen parlamentarischen Vorgangs, dass man ein bereits fortgeschrittenes Gesetzgebungsverfahren als Gesetzgebungshülle für ein anderes Vorhaben verwendet, das man an dieses Verfahren anhängt, um das schnell auf den Weg bringen zu können.
Das man die andere Seite damit kalt erwischt hat, wird auch an dieser Reaktion erkennbar, die man der Meldung Fleischkonzerne sollen für Subunternehmer haften entnehmen kann: »Der (...) Hauptgeschäftsführer Michael Andritzky sprach von einer "Nacht- und Nebel-Aktion".«
Quelle: Aktuelle Sozialpolitik, Blogeintrag vom 02.06.2017
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Mehr als jeder vierte Hartz-IV-Empfänger erwerbstätig
Trotz steigender Reallöhne und der Einführung des Mindestlohns waren im September 2016 rund 1,2 Millionen Erwerbstätige von Hartz-IV-Leistungen abhängig. Der Grund: Diese sogenannten Aufstocker arbeiten als Minijobber und Teilzeitkräfte in Niedriglohnbranchen.
Die meisten Aufstocker (16 Prozent) sind in der KFZ-Branche beschäftigt. (...) Insbesondere die Niedriglohnbranchen Gastgewerbe und Reinigungsdienste sind mit jeweils 12,7 Prozent und 10 Prozent häufig bei Aufstockern vertreten.
Quelle: O-Ton-Arbeitsmarkt.de vom 02.06.2017
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Beschäftigungswunder Deutschland?
Folgt man den öffentlichen Verlautbarungen von Politik und Presse sieht die Lage auf dem Arbeitsmarkt bestens aus: Vollbeschäftigung sei fast erreicht, es vollziehe sich seit zehn Jahren ein Beschäftigungswunder.
Eine aktuelle Studie des Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) kommt jedoch zu einem ganz anderen Ergebnis: Das deutsche „Beschäftigungswunder“ basiert zum erheblichen Teil auf einer Zunahme der atypischen Beschäftigung.
Quelle: Gegenblende.DGB.de vom 01.06.2017
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Ausgebeutet auf dem Schlachthof
Am Donnerstag kündigten Abgeordnete überraschend an, die Missstände in deutschen Schlachthöfen einzudämmen. (...) Es herrschten undurchschaubare Verhältnisse bis hin zu kriminellen Machenschaften.
Das Gesetz sieht deshalb eine sogenannte Generalunternehmerhaftung vor: Zahlt ein Subunternehmer seinen Schlachtern weniger Lohn als ihnen zusteht, soll dafür künftig der Schlachthofbetreiber verantwortlich gemacht werden.
Quelle: Süddeutsche.de vom 01.06.2017
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Arbeitszeit: Das wollen Beschäftigte in Teilzeit
Mit Teilzeit sind Beschäftigte mit ihrer Arbeitszeit zufriedener als der Durchschnitt. Allerdings wünschen sich viele, ihre Arbeitszeit etwas zu verlängern. (...) Jede Dritte würde gerne länger arbeiten.
Doch ohne ein Recht auf Vollzeit stecken viele Beschäftigte, meistens Frauen, in der Teilzeitfalle fest. Gerade höher qualifizierte Frauen steigen in der Regel nicht mehr auf, bleiben jahrelang in der gleichen Entgeltgruppe oder arbeiten gar nicht mehr in ihrem erlernten Beruf.
Quelle: IGMetall.de vom 31.05.2017
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Universität untersucht die Rentnerarbeit
Über eine Million Rentner arbeiten derzeit in Betrieben. (...) Ihre Beweggründe sind soziale Kontakte, Freude an der Arbeit, geistige Fitness, aber auch das Halten des Lebensstandards oder das Aufstocken der Urlaubskasse. Jeder Dritte ist gezwungen zu jobben.
Weit verbreitet sind Teilzeit und Minijobs, 70 Prozent der abhängig Erwerbstätigen sind geringfügig beschäftigt. Ungünstige Arbeitszeiten werden dabei möglichst vermieden (...). Vielen gehe es eher um "Tätigsein" und einen kleinen Zuverdienst.
Quelle: RP online vom 31.05.2017
Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.