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miese-jobs.de Nachrichtenüberblick 21/2016
6. Dezember 2016 | Markus Krüsemann
Miese Jobs gibt es jede Menge - sei es in Leiharbeit, Werkvertrags-Konstruktionen, Minijobs, befristeten Beschäftigungsverhältnissen, Teilzeitjobs und im Niedriglohnbereich. Wir veröffentlichen in der Regel alle 14 Tage einen Überblick über Nachrichten und Berichte zu unsicheren und schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen. Das Topthema dieser Ausgabe: Leiharbeit.
Die kommende und für dieses Jahr letzte Ausgabe des Nachrichtenüberblicks erscheint am Dienstag, dem 20.12.2016.
1] TOPTHEMA: LEIHARBEIT
Der Bundesrat hat die Gesetzesreform zur Leiharbeit erwartungsgemäß und anstandslos passieren lassen. Ab April 2017 treten dann Änderungen in Kraft, die nichts ändern werden an der zumeist prekären Lage der so Beschäftigten. Fürwahr ein ernüchterndes Ergebnis, wie die Stuttgarter Zeitung schreibt.
Derweil hat die DGB Tarifgemeinschaft Leiharbeit über Lohnerhöhungen in der Arbeitnehmerüberlassung verhandelt und damit auch eine ihr ungelegen kommende Debatte um Equal Pay ausgelöst, der eigentlich gesetzlich verordneten Entgeltgleichheit für Leiharbeitsbeschäftigte. Die aber wird gerade durch Tarifabschlüsse verhindert. Gewerkschaftslinke sind empört, die DGB Tarifgemeinschaft verteidigt das Vorgehen und hat in der dritten Verhandlungsrunde die Kuh vom Eis geholt... Doch lesen Sie selbst.
Was sich durch die AÜG-Reform in der Zeitarbeit ändert
Ab April 2017 gelten also neue Regeln für Unternehmen und Personaldienstleister. Was sich bei Überlassungshöchstdauer, Equal Pay, Werkverträge, Schwellenwerte oder der Beteiligung des Betriebsrats ändert.
Zunächst sei eine neue Regelung genannt, die (...) Zündstoff birgt (...): "Verleiher und Entleiher haben die Überlassung von Leiharbeitnehmern in ihrem Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen, bevor sie den Leiharbeitnehmer überlassen (...)."
(...)
Quelle: Haufe.de vom 05.12.2016
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Habemus Tarifabschluss. Für die Leiharbeit. Das gefällt nicht jedem
Die Leiharbeit an sich ist sehr umstritten und oft Synonym für schlechte Arbeitsbedingungen. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die DGB-Gewerkschaften, die da mit den Leiharbeitsfirmen verhandeln, immer wieder genau dafür kritisiert werden, dass sie das überhaupt noch machen.
Ganz offensichtlich haben wir es mit einem Sonderfall zu tun, wie überhaupt Leiharbeit eine ganz eigene und besondere Form der Beschäftigung ist. Man kann das alles nur historisch verstehen.
(...)
Quelle: Aktuelle Sozialpolitik, Blogeintrag vom 01.12.2016
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Tarifabschluss in der Zeitarbeit
Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) (...) einen neuen Tarifabschluss für den Entgelttarifvertrag erreicht.
Die neu tarifierten Entgelterhöhungen – basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft – steigen zum 1. März 2017, zum 1. April 2018, zum 1. April 2019 sowie zum 1. Oktober 2019 – jeweils für die Tarifgebiete Ost und West.
(...)
Quelle: Rundschau-Duisburg.de vom 30.11.2016
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Warum wir Tarifverhandlungen brauchen – auch in der Leiharbeit
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell verteidigt das Abschließen von Tarifverträgen in der Leiharbeit. Dadurch verbessere sich die Einkommenssituation der Beschäftigten, argumentiert er. Eine Replik auf Robert Habeck.
Ohne die DGB-Tarifverträge und den Mindestlohn in der Leiharbeit gäbe es in der verleihfreien Zeit nur den gesetzlichen Mindestlohn (...). Nur mit den Tarifverträgen der DGB-Tarifgemeinschaft ist es möglich, einen über dem gesetzlichen Mindestlohn liegenden Branchenmindestlohn in der Leiharbeit zu vereinbaren.
(...)
Quelle: Tagesspiegel online vom 30.11.2016
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„Leiharbeit ist moderner Sklavenhandel“
Unter den Mechanismen, die besonders effektiv die Verarmung und Verelendung im Lande vorantreiben, ist neben Hartz IV auch und vor allem die sogenannte „Leiharbeit“ zu nennen, mittels derer Menschen wie Waren „verliehen“, in prekäre Lebensverhältnisse gezwungen (...) werden.
Trotz klarer Beschlusslage aller DGB-Gewerkschaften, das für gleiche Arbeit stets gleicher Lohn zu zahlen sei, steht zu befürchten, dass dieselben in der am 29. und 30. November stattfindenden Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 der Leiharbeit erneut Tür und Tor öffnen.
(...)
Quelle: Nachdenkseiten.de vom 28.11.2016
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Bundesrat billigt Neuregelung für Leiharbeit
Rund eine Million Beschäftigte in der Leiharbeit sollen künftig bessere Rechte erhalten. Der Bundesrat billigte gestern entsprechende Änderungen des Bundestages am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Mit der Neuregelung müssen Leiharbeiter nach 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Andernfalls muss der Verleiher sie abziehen. Ausnahme: Die Tarifpartner einigen sich im Tarifvertrag auf eine längere Überlassung.
(...)
Quelle: Saarbrücker Zeitung online vom 26.11.2016
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Ernüchterndes Ergebnis
Eigentlich wollte die Bundesregierung den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen stoppen. Daraus dürfte nichts werden, beklagt StZ-Redakteur Michael Heller.
So haben von der 18-Monats-Frist für die Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis nur wenige Leiharbeiter etwas. Die Hälfte der Leiharbeitsverhältnisse endet nach maximal drei Monaten; nur ein Fünftel dauert länger als 18 Monate. Zudem gibt es (relativ weit offen stehende) Hintertüren für prinzipiell dauerhafte Leiharbeitsverhältnisse.
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Quelle: Stuttgarter-Zeitung.de vom 25.11.2016
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Eine unheilige Allianz
Der Bundesrat berät am Freitag über die Reform der Leiharbeit. Schleswig-Holsteins Vize-Ministerpräsident Robert Habeck fordert, der DGB müsse nun seine Tarifpolitik ändern.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund schließt spezielle Leiharbeits-Tarifverträge auf der Basis einer Öffnungsklausel im Leiharbeits-Gesetz. Mit diesen Tarifverträgen werden die Branchen-Tarifverträge ausgehebelt. Die Öffnungsklausel ermöglicht es, Billiglöhne für Leiharbeitskräfte zu schaffen und vom Gleichbehandlungsgrundsatz per Leiharbeits-Tarifvertrag abzuweichen.
(...)
Quelle: Tagesspiegel online vom 24.11.2016
2] WEITERE MELDUNGEN
Mehr Lohn in der Pflege
In der Altenpflege steigt am 1. Januar 2017 der Mindestlohn auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten. Die Regelung betrifft rund 400.000 Pflegehilfskräfte der voll- und teilstationären sowie der ambulanten Altenpflege und etwa 45.000 Betreuungskräfte.
Bei seiner Einführung im August 2010 betrug der Pflege-Mindestlohn noch 7,50 Euro im Osten und 8,50 Euro im Westen.
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Quelle: Business-Panorama.de vom 05.12.2016
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Fleischindustrie zahlt meist keinen Mindestlohn
Schon seit Jahren minimieren immer mehr Betriebe der Fleischbranche ihre Kosten, indem sie einzelne Bereiche ihrer Unternehmen an externe Firmen auslagern. So passiert es, dass langjährige Arbeitskräfte durch „billigere“ ersetzt werden.
Zwar gebe es einen Mindestlohn, doch dieser werde von vielen Unternehmern geschickt umgangen. (...) Strafzahlungen für Fleisch das auf den Boden fällt, die Unterschlagung von Arbeitszeiten sowie das nicht Bezahlen von Überstunden sei eine gängige Methode.
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Quelle: NWZ online vom 03.12.2016
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Mindestlohn reicht in Großstädten oft nicht zum Leben
Auch nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro Anfang 2017 wird das Einkommen von Singles in Großstädten oft nicht zum Leben reichen: Vor allem wegen der hohen Mieten sind Geringverdiener trotz Vollzeitjob weiter auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen.
Danach müsste in München ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einen Stundenlohn von 10,04 Euro erhalten, um aus dem Hartz-IV-Bezug zu rutschen, in Hamburg von 9,12 Euro, in Frankfurt/Main von 9,89 Euro, in Berlin von 8,97 Euro, in Köln von 9,24 Euro.
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Quelle: Berliner Morgenpost online vom 03.12.2016
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Rund 26.000 Betriebe nutzen On-Site-Werkverträge
Rund 26.000 Betriebe nutzten im vierten Quartal 2015 On-Site-Werkverträge, also Werkverträge zwischen Betrieben, bei denen die Arbeiten auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers ausgeführt werden. Sie betrafen etwa 212.000 Beschäftigte.
On-Site-Werkverträge sind in allen Wirtschaftsbereichen zu finden, wobei es die meisten dieser Verträge im Bereich Ernährung/Textil/Bekleidung/Möbel gibt, gefolgt vom Baugewerbe und dem Bereich Information und Kommunikation.
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Quelle: IAB-Presseinformation vom 02.12.2016
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Mehr Zeit - aber deutlich weniger Rente
Wer Vollzeit arbeitet und sich um Kinder oder Eltern kümmern muss, ist häufig überlastet. Die Lösung: in Teilzeit zu arbeiten. (...) Doch die Reduzierung hat nicht nur Auswirkungen auf die Höhe des Gehalts - sondern auch auf Rente und Steuern.
Wer sich für Teilzeitarbeit entscheidet, muss später mit erheblich weniger Rente rechnen, sagt Annette Fresdorf, Rentenberaterin (...). Ein Durchschnittsverdiener, der zehn Jahre vor der Rente halbtags arbeitet, muss im Monat mit rund 150 Euro weniger rechnen.
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Quelle: Deutschlandfunk.de vom 02.12.2016
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Auch Crowdworking braucht Spielregeln
Die neue Beschäftigungsform wirft eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Problemen auf, die jedes Unternehmen bei Auftragsvergabe kennen sollte. So ist ein externer Crowdworker in den meisten Fällen rechtlich als Selbstständiger und nicht als Arbeitnehmer einzuordnen.
Begründet der Vertrag mit dem Crowdworker aber eine persönliche Abhängigkeit vom Auftraggeber, ist die Annahme eines Arbeitsverhältnisses mit entsprechenden Rechten möglich. Dies gilt insbesondere dann, wenn Weisungen im Vertrag vorweggenommen werden.
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Quelle: Lebensmittelzeitung.net vom 02.12.2016
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Vater, Vorgesetzter - und in Teilzeit
Führungskräfte schrauben nur selten ihr Arbeitspensum runter, wenn sie Eltern werden. Das gilt vor allem für die Männer. Ein paar Ausnahmen gibt’s aber doch.
Auch unter Führungskräften gebe es Fälle von Vätern, die nach dem Baby Elternzeit nehmen oder auf Teilzeit gehen. Bloß: „Laut sagen will das fast niemand“, weiß Baisch. Mal fürchteten diese Väter, als schwach zu gelten, mal fürchteten die Unternehmen eine allzu offene Abkehr von der Präsenzkultur.
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Quelle: FAZ.net vom 01.12.2016
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Beschäftigung in NRW stieg auch nach Mindestlohneinführung
Die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels 2015 für Nordrhein-Westfalen liegen vor. Danach wurden nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in jedem fünften Betrieb in NRW Stundenlöhne auf mindestens 8,50 Euro angehoben. Eine Entlassungswelle blieb aus.
Unterm Strich war die Zahl der Beschäftigten in den betroffenen Betrieben nach Mindestlohneinführung um drei Prozent gestiegen. (...) Im gleichen Zeitraum lag die Steigerungsrate beim Personalaufbau im gesamten Bundesland bei zwei Prozent. Nach Mindestlohneinführung hat sich also ausgerechnet in den Niedriglohnbranchen die Beschäftigung überdurchschnittlich erhöht.
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Quelle: miese-Jobs.de vom 01.12.2016
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Teilzeit soll keine Falle mehr sein
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will noch vor der Bundestagswahl Millionen Arbeitnehmer aus der „Teilzeitfalle“ befreien: Wer im Job vorübergehend kürzer treten möchte, soll künftig das Recht auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit bekommen.
Bislang führt der Teilzeitanspruch vor allem bei Frauen oft dazu, dass ihnen der Weg zurück auf eine Vollzeitstelle versperrt bleibt. Den Gesetzentwurf für das Recht auf befristete Teilzeit legte die Ministerin gestern ihren Kabinettskollegen zur internen Abstimmung vor.
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Quelle: WAZ online vom 30.11.2016
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Rückschritt per Tarif
Wozu gibt es Tarifverträge? Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. So war es früher jedenfalls. (...) Doch immer öfter ist es andersherum: Tarifvereinbarungen werden genutzt, um gesetzliche Standards zu unterlaufen.
Wie die Bundesarbeitsministerin bei der Vorstellung ihres Weißbuchs »Arbeit 4.0« am Dienstag erläuterte, soll den Tarifparteien eine »innovative Arbeitszeitgestaltung« ermöglicht werden. Sprich: Wenn sich Gewerkschaften und Unternehmen einig sind, gelten Teile des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr.
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Quelle: junge Welt online vom 30.11.2016
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Zoll prüft bundesweit Friseurgeschäfte
Die Zollverwaltung prüfte am 23. und 24. November bundesweit Friseurgeschäfte auf Schwarzarbeit und Mindestlohn. An den Standorten in Lörrach, Freiburg und Offenburg wurden rund 250 Betriebe geprüft. In 55 Fällen gab es laut Polizei Anzeichen, dass ein Verstoß vorliegen könnte.
Seit 01. August 2015 gilt für das Friseurhandwerk der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Einen Flächentarifvertrag gibt es in dieser Branche nicht.
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Quelle: baden online vom 28.11.2016
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Väter haben durch Elternzeit keine Lohneinbußen
Wenn Väter Elternzeit nehmen, wirkt sich das nicht negativ auf die Entwicklung ihrer Löhne aus. Wählen Väter dagegen Teilzeit, um Beruf und Familie besser zu verbinden und mehr Zeit für ihre Kinder zu haben, müssen sie mit Lohneinbußen und Karrierenachteilen rechnen.
Mit jedem Monat, den Männer in Teilzeit statt in Vollzeit arbeiten, verringert sich ihr Stundenlohn um durchschnittlich 0,2 Prozent. Ein Jahr Teilzeitarbeit führt somit zu Lohneinbußen von etwa 3 Prozent.
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Quelle: WZB Pressemitteilung vom 28.11.2016
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34 Cent mehr pro Stunde
Wer Mindestlohn bekommt, hat von Januar an ein Recht auf 34 Cent mehr pro Stunde. Das gilt für 1,9 Millionen Menschen in Deutschland, jeden vierten davon im Osten.
(...) auch im neuen Jahr gibt es noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn. Auszubildende sowie Praktikanten im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung dürfen weiterhin mit weniger als 8,84 Euro pro Stunde bezahlt werden. Für Zeitungszusteller gilt 2017 erstmals der Mindestlohn von 8,50 Euro, erst ein Jahr später 8,84 Euro.
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Quelle: Sächsische Zeitung online vom 28.11.2016
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Änderungen bei Minijobs durch das Flexirentengesetz
Mit der Flexirente gibt es auch Neuerungen in Sachen Minijobs: Arbeitnehmer im 450-Euro-Minijob sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Bisher sind Altersvollrentner davon ausgenommen und rentenversicherungsfrei.
Altersvollrentner, die einer Beschäftigung nachgehen, sind zukünftig nur noch nach Erreichen der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. (...) Dies gilt auch für 450-Euro-Minijobs. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Der Rentner kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
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Quelle: Haufe.de vom 25.11.2016
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Arbeit auf Abruf - ein blinder Fleck in der Arbeitsmarktpolitik
Mit Arbeit auf Abruf weitet sich eine für die Betroffenen enorm belastende Beschäftigungsform aus. Anlass genug für die arbeitsmarktpolitisch Verantwortlichen in der Bundesregierung, gegen solche Auswüchse extremer Ausbeutung einzuschreiten.
Die aber haben gar keine Ahnung, in welchem Maße die flexible Beschäftigungsform genutzt wird. (...) Es handelt sich quasi um einen blinden Fleck in der Arbeitsmarktpolitik, der dafür sorgt, dass eine längst überfällige Regulierung erst gar nicht in den Blick gerät.
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Quelle: miese-Jobs.de vom 24.11.2016
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Nutzung von Crowdworking noch wenig verbreitet
Crowdworking ist mittlerweile der Mehrheit der Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe und der Informationswirtschaft ein Begriff. Die Nutzung hingegen liegt laut einer ZEW-Studie über alle untersuchten Branchen hinweg deutlich unter fünf Prozent.
Das Konzept des Crowdworking, also die Vergabe von traditionell unternehmensinternen Aufgaben und Projekten über Onlineplattformen an externe Arbeitskräfte (...) verharrt somit auf einem ähnlichen Niveau wie bereits in der ersten Befragung zu diesem Thema im Jahr 2014.
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Quelle: Produktion.de vom 24.11.2016
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„Klebeeffekt“ bei Minijobs
Besorgniserregend sei der Trend, dass Teilzeit immer mehr zum Normalarbeitsverhältnis für Frauen werde. Wir sprachen darüber mit Maria Vogl, Beauftragte für Chancengleichheit bei der Agentur für Arbeit in Weilheim.
"Eine Untersuchung (...) hat gezeigt, dass es bei Mini-Jobs einen sehr großen „Klebeeffekt“ gibt. Das heißt, aus einem Mini-Job kommt man oft schwer wieder raus, auch wenn man gedacht hat, dass man ihn nur für eine Übergangszeit macht."
(...)
Quelle: Merkur online vom 24.11.2016
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Ausländische Arbeitnehmer - weniger Lohn und schlechtere Bedingungen
Aus anderen EU-Staaten nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer werden nach Angaben des DGB entgegen europarechtlicher Bestimmungen deutlich schlechter entgolten als hiesige Beschäftigte.
Wesentliche Ursache ist laut Gewerkschaftsbund die fehlende Bindungskraft tarifvertraglicher Vereinbarungen. Nach Tarif werden entsandte Arbeitskräfte nämlich nur in Branchen bezahlt, in denen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt wurden.
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Quelle: Mitteldeutsche Zeitung online vom 23.11.2016
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Nahles konkretisiert Pläne für Geringverdienerrente
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will eine neue Geringverdienerrente für langjährige Beitragszahler mit kleinen Rentenansprüchen einführen. (...) Nach ihrer Einschätzung hätten im Jahr 2020 eine halbe Million Menschen Anspruch auf die sogenannte Solidarrente.
"Das kostet", räumte sie ein. "Dafür wäre sie auch ein echter Beitrag zur Verringerung von Altersarmut." Auch in der Union gebe es Sympathien für die Idee, über die Finanzierung müsse aber noch verhandelt werden.
(...)
Quelle: Zeit online vom 23.11.2016
Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.