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miese-jobs.de Nachrichtenüberblick 4/2016
23. Februar 2016 | Markus Krüsemann
Miese Jobs gibt es jede Menge - sei es in Leiharbeit, Werkvertrags-Konstruktionen, Minijobs, befristeten Beschäftigungsverhältnissen, Teilzeitjobs und im Niedriglohnbereich. Dieses Blog veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem Informationsportal miese-jobs.de in der Regel alle 14 Tage einen Überblick über Nachrichten und Berichte zu unsicheren und schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen. Das Topthema dieser Ausgabe: Scheinselbstständigkeit.
Die nächste Ausgabe dieses Nachrichtenüberblicks erscheint am Dienstag, dem 08.03.2016.
Weitere Informationen: www.miese-jobs.de
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1] TOPTHEMA: SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT
Die Daimler-Testfahrer dürften den meisten als Synonym für Scheinselbstständigkeit in Erinnerung sein. Doch das Phänomen durchzieht alle Wirtschaftsbereiche, denn viele Solo-Selbstständige sind eigentlich Scheinselbstständige, die sich in die Abhängigkeit eines oder wenig mehr Auftraggeber begeben haben und sich selbst ausbeuten: Da sind die "festen Freien", Journalisten, ohne die Zeitungsredaktionen zusammenbrechen würden; da ist das Heer der Putzkräfte, das sich Aufträge aus Online-Demand-Plattformen wie Helpling besorgt; da sind die IT-Freelancer, die für Unternehmen Software entwickeln; da sind die Handwerker, die sich auf der Suche nach Aufträgen als kleine Sub-Unternehmer in die Abhängigkeit von Unternehmen begeben.
Neben den solo-selbstständigen Werkvertragsnehmern gibt es immer mehr Beschäftigte, die von Werkvertragsunternehmen in die auftraggebenden Betriebe geschickt werden, um dort als Externe (oft neben der Stammbelegschaft) zu arbeiten. Auch hier bewegen sich viele Werkvertragskonstruktionen in einer Grauzone zur Scheinselbstständigkeit. Ein Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium sollte hier mit einem Kriterienkatalog klarere Regeln zur Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit setzen. Der aber ist gerade durch die CDU neutralisiert worden, obwohl die Sozialkassen durch Scheinselbstständigkeit um Millionenbeträge gebracht werden. Traurig, denn seit das Thema auf der politischen Agenda ist, hat es schon erste Neuordnungen von Geschäftsmodellen gegeben... Doch lesen Sie selbst:
Scheinselbstständigkeit auch bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber möglich
Die Abgrenzung zwischen einem freien Mitarbeiter (Selbstständiger) und einem Arbeitnehmer (Scheinselbständiger) ist in der Praxis schwierig. Immer wieder hört man das Argument, dass man ja schon deswegen echter Selbstständiger sei, weil man für mehrere Auftraggeber tätig ist.
Tatsächlich ist das Argument ein oder mehrere Auftraggeber für die Abgrenzung Arbeitnehmer (Scheinselbstständiger) zum freien Mitarbeiter nicht relevant. (...) Die einzelnen Tätigkeiten des Selbstständigen werden jeweils für sich geprüft. So kann es sein, dass eine Tätigkeit die Voraussetzungen einer selbstständigen Tätigkeit erfüllt, während die andere eigentlich als Arbeitnehmer erbracht wird.
(...)
Quelle: Anwalt.de vom 22.02.2016
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Der Versuch, Werkvertragsarbeit gesetzlich einzuhegen, ist gescheitert
Als das Arbeitsministerium im November 2015 den ersten Referentenentwurf (...) gegen eine ausufernde Werkvertragspraxis vorlegte, hagelte es von allen Seiten Kritik. Vor allem der Versuch, Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßem und missbräuchlichem Fremdpersonaleinsatz gesetzlich zu fixieren, sorgte bei den Unternehmen und ihren Lobbyorganisationen für erhebliche Unruhe.
Spätestens als Bundeskanzlerin Merkel den Entwurf dafür kritisierte, dass er über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinausgehe (...) war klar, dass der Entwurf schon vor der Beratung im Bundeskabinett derart zurechtgestutzt werden würde, dass seine spätere Wirkung auf dem Arbeitsmarkt wohl nur noch im Bereich homöopathischer Dosierungen liegen dürfte.
(...)
Quelle: miese-jobs.de vom 22.02.2016
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DGB-Chef warnt vor Aufweichung des Werkvertrags-Gesetzes
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, hat die jüngsten Vorstöße zur Entschärfung des geplanten Gesetzes zu Leiharbeit und Werkverträgen scharf kritisiert.
Der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) sagte er, (…) „Was wir dringend brauchen, sind klare Kriterien zur Abgrenzung von Werkvertragsarbeit von Scheinselbständigkeit, um Missbrauch wirksam zu verhindern.“
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Quelle: Wirtschaft.com vom 20.02.2016
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Nahles entschärft Gesetz zu Zeitarbeit und Werkverträgen
Nach einem langen Streit über die geplante strengere Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen geht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun doch erheblich stärker auf die Sorgen und Bedenken der Unternehmen ein als bisher erwartet.
Vor allem sollen die geplanten Regelungen gegen einen missbräuchlichen Einsatz von Fremdpersonal im Rahmen von Werkverträgen deutlich entschärft werden. Das zeigt eine Neufassung des in ihrem Ministerium erarbeiteten Gesetzentwurfs, die der F.A.Z. vorliegt.
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Quelle: FAZ.net vom 18.02.2016
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Nordwestkreis: Notärzte in Not
Im Rettungsdienst in Nordwestmecklenburg könnte es bald zu wenig Notärzte geben. Grund ist ein Urteil des Landessozialgerichts (SVZ berichtete). Danach dürfen Notärzte im Rettungswesen nicht mehr auf Honorarbasis beschäftigt werden. Sie müssen vom Betreiber einer Rettungswache angestellt werden.
(...) die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob Honorarärzte wie Knapp scheinselbstständig sind. Der Vorwurf: Auf den ersten Blick sind die Honorarärzte selbstständig, in Wahrheit aber gleicht ihre Tätigkeit einem regulären Beschäftigungsverhältnis.
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Quelle: SVZ.de vom 17.02.2016
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Der Abschied vom Uber-Prinzip
Gemeint ist die Methode des Fahrtenvermittlers Uber, der weltweit Taxis Konkurrenz macht, indem er es Selbstständigen ermöglicht, per Smartphone-App zum Taxi-Fahrer zu werden.
Doch inzwischen wird deutlich (...): Immer öfter verabschieden sich Firmen vom Uber-Modell. Beispiel Foodora: Der Essens-Lieferdienst, der zum Lieferimperium Delivery Hero gehört, setzte anfangs auf Freelancer(...). Doch davon hat sich die Führung verabschiedet. Stattdessen werden nun Festangestellte eingestellt.
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Quelle: Weser Kurier online vom 14.02.2016
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Festangestellte auf Zeit statt Freiberufler
Feste Freie im deutschen Verlagswesen sind Journalisten, die überwiegend für ein bestimmtes Unternehmen arbeiten, die teilweise sogar ein eigenes Büro und feste Zuständigkeiten haben, offiziell aber Freiberufler sind. Doch mit dieser Praxis könnte schon bald Schluss sein.
Die genauere Definition von Scheinselbstständigkeit ist aber nach Meinung der Gewerkschaften nur ein Grund für die stärker werdende Nervosität der Verlage. Ein weiterer wichtiger Grund ist, dass die Rentenversicherung und die zuständigen Behörden inzwischen die schon seit langem bestehenden Regeln stärker kontrollieren.
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Quelle: Deutschlandfunk.de vom 13.02.2016
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Berliner Start-up stellt Putzkräfte jetzt fest ein
Früher setzten Start-ups auf Solo-Selbstständige ohne soziale Absicherung: Das Modell des umstrittenen Fahrtendienstes Uber. Doch damit ist nun Schluss. Eine Berliner Online-Putzkräftevermittlung etwa stellt Putzkräfte fest an.
Die Neueinstellungen sind ein Strategieschwenk: Noch bis vor kurzem wollte Book A Tiger von fest angestellten Putzkräften mit bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn nichts wissen. Stattdessen setzte Mitgründer Ritter voll auf Solo-Selbstständige.
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Quelle: Berliner Zeitung online vom 12.02.2016
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Scheinselbständigkeit: Kriterien und Folgen
Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit trennt nicht selten ein schmaler Grat. Anhand bestimmter Kriterien überprüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung, ob eine tatsächliche Selbständigkeit vorliegt.
Wird die Selbständigkeit angezweifelt, können sowohl der vermeintlich Selbständige als auch der Auftraggeber den sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen. Das schafft Klarheit und beugt einem Konflikt mit dem Gesetz vor.
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Quelle: mitttelstand-die-macher.de vom 11.02.2016
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Neue Regeln bedrohen Allround-Handwerker
Von den 580.000 Handwerksunternehmen in der Bundesrepublik sind inzwischen 42 Prozent Ein-Personen-Betriebe (...) Fachleute erwarten, dass die Zahl der Solo-Selbstständigen künftig eher sinkt als steigt. Denn seit dem vergangenen Sommer müssen sie in die Sozialkassen Umlagen für die Ausbildung entrichten. 900 Euro sind das im Jahr.
"Viele werden das nicht zahlen können" (...). "Aber das war nicht Sinn und Zweck der Änderung", betont Schröer. Es gehe auch darum, Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen. Immer mehr Unternehmer machten es sich zum Geschäftsmodell, Solo-Selbstständige zu beschäftigen - zu geringen Löhnen und ohne ausreichende soziale Absicherung.
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Quelle: Spiegel online vom 10.02.2016
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Wie geht es weiter mit den "festen Freien"?
Es geht um nicht weniger als die berufliche Zukunft vieler fleißiger und zuverlässiger Medienmitarbeiter. Nämlich um jene sogenannte feste Freie, die in vielen deutschen Verlagen praktisch jede Menge wichtiger Redakteursaufgaben übernehmen, theoretisch aber den Status freier Mitarbeiter innehaben.
Doch seit Ende 2015 bekommen viele von ihnen das Signal von ihren Chefredakteuren, dass es im Jahr 2016 nicht mehr so weitergehen wird. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), der stärker gegen Scheinselbstständigkeit vorgehen will.
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Quelle: NDR.de vom 10.02.2016
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DGB kritisiert Union wegen Blockade bei Werkverträgen
Mit einer Aktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin machte der DGB am Mittwoch auf den zunehmenden Missbrauch von Werkverträgen aufmerksam und kritisierte die Union. Denn die blockiert noch immer ein Gesetz, das den Missbrauch verhindern soll.
Ein im Koalitionsvertrag zugesagtes Gesetz, das den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen eingrenzen soll, wurde im November letzten Jahres (...) vorgelegt. Es kommt im parlamentarischen Prozess aber nicht voran, weil es im Kanzleramt festliege, kritisierte DGB-Chef Rainer Hoffmann.
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Quelle: Vorwärts.de vom 10.02.2016
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Das passiert, wenn man Helpling und Verdi an einen Tisch setzt
Hierzulande arbeiten vergleichsweise wenige Plattformen mit Freiberuflern zusammen – auch, weil sie die Vorwürfe der Scheinselbstständigkeit fürchten. (...) Helpling – der Putzdienstvermittler von Rocket Internet – ist eines der wenigen Startups, das komplett auf Freiberufler setzt.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat das Modell von Plattformen wie Helpling mehrfach kritisiert. Unter den Kritikern ist auch Nadine Müller, die bei Verdi auch für die Soloselbstständigen zuständig ist. In der Gründerszene-Redaktion hat sie sich einem Streitgespräch (...) gestellt.
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Quelle: Gründerszene.de vom 10.02.2016
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Arbeitsmarktpolitik: Mindesthonorar für Selbständige
Die Bundestagsabgeordnete Kerstin Andrea (Bündnis 90/Die Grünen) hat Anfang Januar ein Mindesthonorar für Selbstständige gefordert (...). Das Mindesthonorar für Selbständige soll – analog zum Mindestlohn gelten, und eine zeitgemäße Antwort auf die Digitalisierung der Arbeitswelt geben.
Wie beim Mindestlohn soll (...) das Mindesthonorar für Selbständige von Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbart werden. Deren Verbände seien „gleichermaßen gefordert, Mindestarbeitsbedingungen und Honorare für Selbständige in ihre Tarifabschlüsse einzubeziehen“, heißt es in dem Papier.
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Quelle: Pankower Allgemeine Zeitung online vom 09.02.2016
2] WEITERE MELDUNGEN
Werner kritisiert Nahles’ Vorschläge
Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) hat die neuen Vorschläge der Bundesregierung zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen als „reine Kosmetik“ kritisiert. Diese seien untauglich, um die Verdrängung regulärer Beschäftigung zu unterbinden, sagte Werner am Sonntag.
Sie monierte vor allem die geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Leiharbeiter als zu lang. Auch eine von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ins Spiel gebrachte neunmonatige Wartefrist, in der Leiharbeiter geringer bezahlt werden sollen als Festangestellte, lehnt Werner ab.
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Quelle: Focus online vom 21.02.2016
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DGB fordert 10.000 zusätzliche Kontrolleure von Mindestlohn
Angesichts der rückläufigen Zahl der Überprüfungen von Betrieben auf die Einhaltung ihrer Mindestlohnpflichten hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen massiven Stellenaufbau bei der zuständigen Zollbehörde gefordert.
„Wir brauchen mittelfristig bis zu 10.000 neue Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der unserer Zeitung. Engmaschige Kontrollen des Mindestlohngesetzes durch die Behörde seien weiter erforderlich, so Körzell.
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Quelle: Thüringer Allgemeine online vom 19.02.2016
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Mindestlohn: Firmen müssen sich kaum vor Kontrollen fürchten
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leidet unter Personalmangel. (...) Die Engpässe zeigen sich jetzt auch bei der Überwachung der Löhne. (...) Ausgerechnet 2015, also im Jahr der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze, sind die Kontrollen deutlich zurückgegangen.
Dies geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. 2015 prüfte die FKS laut den neuen Zahlen des für sie zuständigen Finanzministeriums knapp 43 700 Betriebe. 2014 waren es noch etwa 63 000.
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Quelle: Süddeutsche.de vom 19.02.2016
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Kein Grund zum Jubeln: arm trotz Mindestlohn
Ein Jahr nach Einführung einer gesetzlichen Einkommensuntergrenze bejubeln Sozialdemokraten und Gewerkschaften ihr Projekt, während Konservative und Unternehmensvertreter es weiter verteufeln. Für Niedriglohnbeschäftigte hat sich indes wenig verändert.
Zum Jubeln besteht trotzdem nur eingeschränkt Anlass. Die wenigsten neuen Jobs sind Vollzeitstellen, sondern weiterhin prekäre Arbeitsverhältnisse in Form von Teilzeit. Die meisten sind im Gastgewerbe entstanden.
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Quelle: Jungle World online vom 18.02.2016
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Nicht alle profitieren möglicherweise vom Mindestlohn
Ungelernten Arbeitnehmern in Ostdeutschland hat der Mindestlohn möglicherweise kein höheres Einkommen gebracht. Derzeit verfügbare Daten deuteten darauf hin, dass deren Wochenarbeitszeit teils deutlich gesunken sei, teilte das Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle am Mittwoch mit.
In den östlichen Ländern ohne Berlin habe ein Ungelernter im dritten Quartal 2015 durchschnittlich nur noch 25,9 Stunden wöchentlich gearbeitet, ein Jahr zuvor seien es noch 26,7 Stunden gewesen. In den westlichen Bundesländern samt Berlin hingegen sei die wöchentliche Arbeitszeit Ungelernter von 22,6 auf 22,9 Stunden gestiegen.
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Quelle: Welt online vom 17.02.2016
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Das Märchen vom sicheren Job im Staatsdienst
Im Öffentlichen Dienst arbeiten Beschäftigte immer länger befristet – vor allem junge Berufseinsteiger. (...) Zwar sind Kündigungen im Unterschied zur Privatwirtschaft nahezu unbekannt, dafür ist der Öffentliche Dienst die Befristungsbranche schlechthin.
Der Anteil der befristeten Neueinstellungen im öffentlichen Dienst lag nach Angaben des Bundesinnenministeriums 2014 bei 45,2 Prozent, in der Privatwirtschaft nur bei 32,4 Prozent. Die Hälfte der befristet Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist 25 bis 34 Jahre alt.
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Quelle: Welt online vom 17.02.2016
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IAQ untersuchte Leiharbeitsverdienste: Ungleicher Lohn für gleiche Arbeit
Obwohl gesetzliche Regelungen seit 2011 den Missbrauch verhindern und Gleichbehandlung garantieren sollen, verdienen Zeitarbeiter deutlich weniger als Beschäftigte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ).
Im dritten Quartal 2015 lagen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne für Leiharbeit bei 13,00 Euro, während Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung 20,75 Euro und in der Privatwirtschaft 22,34 Euro bezogen. (...) Im Vergleich (...) schneiden Leiharbeitskräfte damit – auch bei gleichen Tätigkeiten – deutlich schlechter ab.
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Quelle: IAQ-Pressemitteilung vom 17.02.2016
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Koalition will Missbrauch von Leiharbeit bekämpfen
Die grün-rote Koalition will mit einem Vorstoß im Bundesrat dem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen einen Riegel vorschieben. „Mit unserer neuerlichen Initiative wollen wir erreichen, dass die Union in Berlin ihre Blockadehaltung aufgibt und den Koalitionsvertrag zum Schutz der Menschen nun zügig umsetzt“, sagte Arbeitsministerin Katrin Altpeter (SPD) am Dienstag in Stuttgart.
Damit solle Druck aufgebaut werden, damit ein Gesetzentwurf ihrer Amtskollegin im Bund, Andrea Nahles (SPD), auf die Tagesordnung des Kabinetts von Kanzlerin Merkel (CDU) und damit in den Bundestag komme.
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Quelle: Main Post online vom 16.02.2016
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Frauen wollen raus aus der Teilzeit-Falle
Vor allem Frauen wollen auf Teilzeitbeschäftigung verzichten und ihre Zeit im Job von rund 20 Stunden in der Woche auf knapp 32 Stunden erhöhen. (...) Der Mini-Job oder die Erwerbstätigkeit in Teilzeit ist für viele eine Notlösung.
„Es gibt eine ganze Reihe an Leuten in Deutschland, die unfreiwillig in Teilzeit arbeiten“, sagt Karl Brenke, Arbeitsmarktexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).
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Quelle: General-Anzeiger online vom 16.02.2016
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Spielregeln für Erhöhung des Mindestlohns
Anfang 2017 dürfte der gesetzliche Mindestlohn auf etwa 9 Euro pro Stunde steigen. Das soll nicht Ergebnis einer politischen Entscheidung sein. Ausschlaggebend ist vielmehr die Entwicklung der Tariflöhne.
Erstmals wird bis zum 30. Juni 2016 entschieden, ob und wie stark der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 steigt. (...) Dafür wurde die Mindestlohnkommission eingerichtet. (...) Die Kommission "orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung", heißt es im Gesetz. Entscheidend sind also die Tarifabschlüsse in den zurückliegenden Jahren.
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Quelle: Südwest Presse online vom 16.02.2016
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Jeder Zehnte ist unzufrieden mit seiner Arbeitszeit
Viele Deutsche würden gerne länger arbeiten. Betroffen sind vor allem Teilzeitkräfte, die aufstocken möchten, aber nicht dürfen.
Erwerbstätige in Teilzeit kommen auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 19,5 Stunden. Vor allem unter Teilzeitlern ist der Wunsch nach einer Erhöhung groß: Sie wollen ihre Wochenarbeitszeit um durchschnittlich 14,7 Stunden erhöhen. In dieser Gruppe ist der Frauenanteil besonders hoch.
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Quelle: Spiegel online vom 15.02.2016
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Ausnahmen für Flüchtlinge: CDU schwächt Mindestlohnpläne ab
Eigentlich wollte die CDU den Mindestlohn für Flüchtlinge in den ersten sechs Monaten aussetzen. Doch nach massiver Kritik hat der Parteivorstand die umstrittene Formulierung in letzter Minute geändert.
Die Mindestlohn-Ausnahme für Flüchtlinge soll nun stattdessen nur bei Praktika gelten. "Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sollen die Praktikumszeiten, bei denen vom Mindestlohn abgewichen werden kann, auf mindestens sechs Monate verlängert werden", heißt es in dem Integrationspapier.
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Quelle: Spiegel online vom 15.02.2016
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CDU will Flüchtlinge zu Lohndrückern machen
Der CDU-Bundesvorstand will am Montag ein Maßnahmenpaket beschließen, mit dem angeblich die Integration von Flüchtlingen beschleunigt werden soll. (...) Vorgesehen ist seitens der Union, eine Ausnahme beim Mindestlohn für die ersten sechs Monate einer Beschäftigung.
Die SPD hat Plänen in der CDU für Mindestlohn-Ausnahmen für Flüchtlinge eine klare Absage erteilt: »Ausnahmen beim Mindestlohn für Flüchtlinge sind mit der SPD nicht zu machen«, sagte Generalsekretärin Katarina Barley.
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Quelle: neues deutschland online vom 14.02.2016
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Post beschäftigt 9000 Zusteller in neuen Paketgesellschaften
Die neuen regionalen Paketgesellschaften der Post haben ein Jahr nach ihrem Start einen festen Platz auf dem hart umkämpften deutschen Paketmarkt erobert. In den 49 Firmen der DHL Delivery GmbH arbeiteten inzwischen rund 9000 Menschen.
Anders als die Beschäftigten des Post-Konzerns werden die Mitarbeiter der Paketgesellschaften nach den jeweils gültigen regionalen und zum Teil deutlich niedrigeren Tarifen des Speditions- und Logistikgewerbes bezahlt.
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Quelle: FAZ.net vom 13.02.2016
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Fast 10 Prozent der Studenten arbeiten unter Mindestlohn
Im ersten Jahr nach (...) Einführung des Mindestlohns hat sich das Lohnniveau der Hochschülerinnen und Hochschüler (...) auf 9,86 Euro (Sommersemester 2015) erhöht. (...) Trotz dieses Aufwärtstrends arbeitete (...) in insgesamt 5 Bundesländern noch mindestens jeder zehnte Studierende unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Diese Zahlen basieren auf zwei bundesweiten Befragungen der Studienreihe „Fachkraft 2020″, die Studitemps.de in Kooperation mit der Maastricht University durchgeführt hat.
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Quelle: Mittelstand-Nachrichten.de vom 12.02.2016
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Der Missbrauch von Werkverträgen wird weiter gehen
Seit Jahren wird der missbräuchliche Einsatz von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Werkverträgen gesehen und kritisiert. Den Arbeitnehmern wird die gesetzliche/tarifliche Mindestvergütung vorenthalten, Arbeitnehmerschutzrechte werden vorsätzlich umgangen, Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen.
Der für derartige Streitfragen zuständige Neunte Senat am Bundesarbeitsgericht erkennt zwar den Rechtsmissbrauch, weigert sich jedoch, auf der Basis naheliegender rechtlicher Konstrukte für Abhilfe zu sorgen.
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Quelle: Manager Magazin online vom 11.02.2016
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IG BAU: Gesetzlicher Mindestlohn muss deutlich steigen
In den Gewerkschaften wächst der Druck auf eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Er werde sich in der entsprechenden Kommission für eine deutliche Anpassung nach oben stark machen, kündigte der Vorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Robert Feiger, (...) an.
Feiger ist eines von drei gewerkschaftlichen Mitgliedern in der mit den Arbeitgebern paritätisch besetzten Kommission, die bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Empfehlung abgeben soll, auf welche Höhe der Mindest-Stundenlohn von derzeit 8,50 Euro zu Jahresbeginn 2017 steigen soll.
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Quelle: WAZ online vom 11.02.2016
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Jung, Akademiker und befristet
Nirgendwo werden mehr Arbeitsverträge mit Verfallsdatum ausgegeben als im Wissenschaftsbetrieb - miese Perspektiven für den forschenden Nachwuchs. Was kann ein neues Gesetz ändern?
Auch Verdi rechne mit einer Reduzierung der extrem kurzfristigen Verträge (...). Auch wenn die Befristungspraxis in der Wissenschaft sich künftig zugunsten der Beschäftigten verändern sollte - das Instrument wird wohl gerade im öffentlichen Dienst beliebt bleiben.
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Quelle: FAZ.net vom 11.02.2016
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Gute Konjunktur federt Mindestlohn ab
Das Taxigewerbe steht beispielhaft für das Lagebild gut ein Jahr nach der umstrittenen Einführung des gesetzlichen Mindestlohns: Die befürchteten großen Verwerfungen sind bisher selbst in den Branchen nicht zu sehen, die wegen traditionell geringer Stundenlöhne besonders betroffen sind.
Nur eine Auffälligkeit zeigt sich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Es gibt weniger Minijobs; gleich zum Start des Mindestlohns sackte die Zahl um bis zu 2 Prozent oder rund 140.000 ab. Mittlerweile scheint sich aber auch dieser Trend zu stabilisieren.
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Quelle: FAZ.net vom 11.02.2016
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Die Klagewelle wegen des Mindestlohns ist ausgeblieben
Die „happigen“ Bußgeldandrohungen dürften gewirkt haben: Das Bundesarbeitsgericht bescheinigt in einer ersten Bilanz: Die vielfach erwartete Klagewelle zum Mindestlohn blieb aus.
Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt (...) zeigte sich überrascht, wie wenig Klagen es an den Arbeitsgerichten im Zusammenhang mit dem vor einem Jahr eingeführten Mindestlohn gebe. „Eine Klagewelle gab es nicht“, unterstrich die oberste Arbeitsrichterin.
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Quelle: FAZ.net vom 10.02.2016
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Mindestlohn: Höhere Löhne, mehr Jobs
Der Mindestlohn nutzt Millionen Beschäftigten. Vor allem in klassischen Niedriglohnbranchen sind die Verdienste kräftig gestiegen. (...) Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse des WSI.
Gerade in Branchen mit traditionell vielen Geringverdienern sind nach Einführung des Mindestlohns nicht nur die Verdienste gestiegen, sondern auch die Zahl der Jobs. Den größten Beschäftigungsaufbau verzeichnete mit 6,6 Prozent das Gastgewerbe.
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Quelle: Böckler Impuls, Nr. 02/2016
Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.