Dokumentation
Unternehmensverantwortung: Petition „Menschenrechte vor Profit“
8. Juni 2016 | Redaktion
Verschiedene Verbände und Organisationen haben eine Petition "Menschenrechte vor Profit" gestartet. Ziel ist es, deutsche Unternehmen zu verpflichten, auch im Ausland die Menschenrechte zu achten. Wir dokumentieren im Folgenden den Petitionstext und verlinken die Seite, auf der die Petition unterschrieben werden kann.
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Menschenrechte vor Profit
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und
sehr geehrter Herr Vizekanzler Sigmar Gabriel,
wir fordern Sie auf, deutsche Unternehmen zu verpflichten, auch im Ausland die Menschenrechte zu achten. Der geplante Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte muss gesetzliche Regelungen vorsehen, die:
- deutsche Unternehmen verpflichten, mögliche negative Folgen ihrer Auslandgeschäfte für die Menschenrechte zu untersuchen, ihnen aktiv entgegenzuwirken und transparent darüber zu berichten;
- Opfern die Möglichkeit geben, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Menschenrechte im Ausland missachten;
- die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Außenwirtschafsförderung nur zulassen, wenn Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden.
Begründung:
Smartphone, Markenkleidung, Schokolade - all das erscheint uns ganz selbstverständlich. Was viele nicht wissen: Hinter diesen Dingen verbergen sich Geschichten von Hunger, Armut und Menschenrechtsverletzungen.
Ob in Textilfabriken in Bangladesch, bei der Ernte von Kakaobohnen in Ghana oder beim Rohstoffabbau in Konfliktgebieten: Menschen schuften unter unwürdigen Bedingungen für Hungerlöhne, sind enormen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt und werden von ihrem Land vertrieben.
Die auf diese Weise gewonnenen Rohstoffe und produzierten Waren sind auch von deutschen Unternehmen beauftragt. In der Öffentlichkeit bekennen diese sich zwar größtenteils zur Nachhaltigkeit - hinter den Kulissen nehmen viele aber Menschenrechtsverletzungen in Kauf.
Den Opfern dieser Geschäftspraktiken bietet die deutsche Gesetzgebung bisher kaum Möglichkeiten, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Die Achtung von Menschenrechten im Ausland gilt als freiwillige Angelegenheit. Die Rechte von Investoren sind in Handelsabkommen dagegen verbindlich verankert und können vor privaten Schiedsgerichten eingeklagt werden. Dieses System der menschenrechtlichen Verantwortungslosigkeit ist untragbar.
Doch jetzt bietet sich uns eine Chance: Im Juni will die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte vorlegen. Schon jetzt gibt es allerdings deutliche Signale, dass dieser nur unverbindliche Empfehlungen und Beratungsangebote statt gesetzliche Verpflichtungen vorsehen wird.
Eine aktuelle Studie von Prof. Remo Klinger und Prof. Markus Krajewski belegt dagegen, dass eine gesetzliche Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen im deutschen Recht nicht nur erforderlich, sondern auch möglich ist. Sie zeigen zudem auf, wie ein solches Gesetz konkret aussehen könnte.
Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland zukünftig zu vermeiden und zu ahnden ist möglich, aber nur, wenn dafür ein gesetzlicher Rahmen verabschiedet wird.
Fordern Sie deshalb gemeinsam mit uns Angela Merkel und Sigmar Gabriel auf, sich für einen ambitionierten Aktionsplan einzusetzen. Getragen wird die Petition durch die Verbände CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Forum Menschenrechte und VENRO sowie die Einzelorganisationen Brot für die Welt, CIR, Germanwatch, INKOTA-netzwerk, MISEREOR, Oxfam, SÜDWIND, terre des hommes und ver.di.
Sie wollen mehr wissen über die UN-Leitprinzipien und den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte: www.cora-netz.de/cora/themen/ungp/
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Hier kann die Petition unterschrieben werden: https://www.openpetition.de/petition/online/menschenrechte-vor-profit